Beschlussvorlage - 2012/0559

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass das Jugendamt der Stadt Alsdorf beim Aufbau der Familienhebammen mit dem Gesundheitsamt eng zusammenarbeitet und die Fördergelder des Bundes hierfür – wie im Konzept vorgesehen – nutzt. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zwischen dem Gesundheitsamt und dem Jugendamt hierzu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auszuarbeiten und im JHA vorzustellen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Bereits im JHA vom 06.03.2012 hat die Verwaltung das neue Bundeskinderschutzgesetz vorgestellt und auf die zahlreichen rechtlichen Neuregelungen bzw. erweiterten Anforderungen und Aufgaben, die auf das Jugendamt und seine Partner zu kommen werden, berichtet.

 

Das Bundesfamilienministerium wird mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang den Aus- und Aufbau von Netzwerken Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen in den Ländern und Kommunen stärken. Hierfür stellt der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundeskabinett hat die Verwaltungsvereinbarung zu der Bundesinitiative am 27. Juni beschlossen. Die Initiative startet zum 1. Juli 2012.

Ziel ist es, innerhalb des Zeitraums bundesweit vergleichbare Angebote an Frühen Hilfen zur Verfügung zu stellen. Der überwiegende Teil der Mittel geht an die Bundesländer, welche sie an die Kommunen weiterleiten. Gefördert werden der Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz von Netzwerkkoordinatoren sowie deren Qualifizierung und Schulung. Gefördert wird der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich. Außerdem werden Ehrenamtsstrukturen und in diesen Strukturen tätige Ehrenamtliche gefördert. Nach Ablauf des Modellprogramms wird der Bund sein finanzielles Engagement im Bereich Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern über 2015 hinaus dauerhaft in Höhe von 51 Millionen Euro jährlich fortführen. Damit trägt der Bund über die Hälfte der Mehrbelastungen, die durch das Bundeskinderschutzgesetz bei den Ländern und Kommunen entstehen ( siehe beigefügtes Rundschreiben des LVR-Köln, (Anlage 1 zu TOP 2012/0559).

             

Die Jugendämter und das Gesundheitsamt der Städteregion Aachen arbeiten bereits seit einigen Jahren intensiv und konstruktiv im Bereich der Frühen Hilfen zusammen. Hervorzuheben ist das gemeinsame Projekt “Sozialmedizinischer Dienst”. Alle Mütter von Neugeborenen werden in den Geburtskliniken der Städteregion Aachen aufgesucht und im Rahmen der Frühen Hilfen beraten.

Im Hinblick auf das neu eingeführte Bundeskinderschutzgesetz hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Jugendämter und Gesundheitsamt der Städteregion, ein gemeinsames Konzept zum möglichen Einsatz von Familienhebammen ausgearbeitet (Anlage 2 zu TOP 2012/0559).

 

Die Gelder, die der Bund hierfür zur Verfügung stellt, werden nach dem Schlüssel “Anzahl der U3 Kinder im SGB II Bezug” unmittelbar an die Kommune ausgezahlt. Die kommunale Verantwortung für die Verteilung der Gelder obliegt dem örtlichen Träger der Jugendhilfe/dem Jugendamt.

Die Stadt Alsdorf erhält voraussichtlich jährlich eine Zuwendung ab 2013 in Höhe von      28.398,00 €.

 

Bisherige Projekte der frühen Hilfen werden nicht refinanziert, sofern sie bereits am 01.01.2012 bestanden!

 

 

 

 

 

 

 

             

Zielgruppen der Familienhebammen im Rahmen des gemeinsamen Projektes sind Schwangere, Mütter, Eltern und ihre Säuglinge, die auf Grund ihrer körperlichen Situation und persönlichen familiären Rahmenbedingungen sowie ihres sozioökonomischen Hintergrundes psychischen, physischen und/oder besonderen sozialen Belastungen ausgesetzt sind.

             

Die Betreuung richtet sich an:

-Minderjährige

-junge Schwangere und werdende Väter

-behinderte Schwangere und Mütter

-chronisch kranke Schwangere und Mütter

-psychisch belastete/kranke Schwangere und Mütter

-Suchtkranke Schwangere und Mütter

-Mütter mit frühgeborenen Kindern oder Kindern mit besonderen                           gesundheitlichen Risiken

-allein erziehende Mütter

-ausländische schwangere Frauen und junge Mütter ohne soziale Anbindung oder/und Hemmschwellen zum deutschen Gesundheitswesen

-Hilfesuchende Mütter/Eltern, die niederschwellig kurzfristigen oder längerfristigen Unterstützungsbedarf benötigen

-Schwangere, Mütter oder Eltern, die von Institutionen/Beratungsstellen/Ärzten weitergeleitet werden

-Schwangere und Mütter, die in psychosozial belastenden Rahmenbedingungen leben

 

Neben der vorgeburtlichen Unterstützung werden vorrangig Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in den Blick genommen. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen oder auch Kinderkranken- oder Gesundheitsschwestern/Gesundheitspfleger mit einer Zusatzqualifikation. Ihnen kommt aufgrund der Einbindung im System der Frühen Hilfen eine Schlüsselrolle zu. Sie unterstützen Mütter und Väter in belastenden Lebenssituationen und haben einen unmittelbaren Zugang zu diesen Familien im Kontext Früher Hilfen und haben dadurch eine wichtige Lotsenfunktion. Sie sind im Hinblick auf die frühzeitige Förderung des Kindes und auch unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten oft als Alternative zu teueren Hilfsmaßnahme zu sehen.

 

Aus der beigefügten Finanz- und Personalplanung des Gesundheitsamtes geht hervor, wie der Personaleinsatz für Alsdorf vorgesehen ist (Anlage 3 zu TOP 2012/0559). Das Gesundheitsamt veranschlagt für den Einsatz in Alsdorf jährliche Kosten in Höhe von ca. 24.440,00 €. Die übrigen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 4.000,00 € sollen für das örtliche Netzwerk der Frühen Hilfen /Babybegrüßung aufgewandt werden.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Das Jugendamt der Stadt Alsdorf erhält aus dem Bundesprogramm im Jahre 2012 20.205,00 € und in den folgenden Jahren voraussichtlichen einen Zuschuss in Höhe von 28.398,00 €. Eigenmittel sind nicht erforderlich.

 

Einsparungen sind im Produktbereich 06 (Kinder-Jugend- und Familienhilfe) Produktgruppe 06-03 (pädagogische und wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) zu erwarten.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Der Aufbau der Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen / Babybegrüßung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und trägt aktiv zur Sicherstellung des Kindeswohls bei. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den §§ 1, 8a und 27 ff SGB VIII und §§ 1, 2 und 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz-KKG

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.12.2012 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen