Beschlussvorlage - 2012/0581
Grunddaten
- Betreff:
-
Tageseinrichtungen für Kinder hier: Modell zukünftiger Gruppenformen einschl. Betreuung U3 in der Stadt Alsdorf sowie Darstellung der finanziellen Auswirkungen für das Kindergartenjahr 2013/2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Er nimmt das Ergebnis der Elternbefragung und die mit den Trägern abgestimmten zukünftigen/vorläufigen Betreuungsformen für das Kindergartenjahr 2013/2014 zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Etatplanungen/Finanzplanungen 2013/2014 einzuplanen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat die Verwaltung und die Freien Träger von Kindertageseinrichtungen eine Anmeldewoche für das Kitajahr 2013/2014 durchgeführt. Das Ergebnis der Anmeldewoche wurde ausgewertet und die möglichen Gruppenkonstellationen mit den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern am 06.11.2012 in der als Anlage 1 zu TOP 2012/0581 beigefügten Darstellung festgehalten.
Das Ergebnis der Vereinbarungen gilt vorbehaltlich der bis Mitte Februar 2013 durch die Eltern abzuschließenden Betreuungsverträge; eine abschließende Klärung mit den Trägern ist für Anfang Februar 2013 geplant.
Durch Änderungen in den Betreuungswünschen können dann noch Abweichungen in den Gruppenzusammenstellungen und als Folge im Zuschussbedarf auftreten.
Vorbehaltlich dieser Änderungen würde sich der Zuschussbedarf des Jugendamtes im Kitajahr 2013/2014 um ca. 12.149,53 erhöhen.
Eine aktualisierte Bedarfsplanung wird auf der Grundlage der Fortschreibung der Kindertageseinrichtungsbedarfsplanung im Frühjahr 2013 (Erhebungsdatum 31.12.2012) vorgelegt.
Insoweit stehen die o. g. Planzahlen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des abschließenden Ergebnisses der Kitabedarfsplanung 2013/2015.
Darstellung der Rechtslage:
§ 24 SGB VIII in Verbindung mit § 24 a SGB VIII
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)
Kinderfördergesetz
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:
a) Kindpauschalen 12/13 (100 %) 8.978.255,99
abzügl. gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 % 1.346.738,39
verbleiben Betriebskostenzuschüsse 12/13 7.631.517,60
(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)
b) Kindpauschalen 13/14 (100 %) 9.006.843,14
abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 % 1.351.026,47
Betriebskostenzuschüsse 13/14 7.655.816,67
(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)
Mehr Ausgabe BK-Zuschüsse um 24.299,07
hiervon städt. Zuschuss ca. 50 % 12.149,53
Diese Mehr-Ausgabe resultiert u.a. aus den veränderten Gruppenkonstellationen und in Folge einer veränderten Gesamtplatzzahl.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Wirkung von ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für junge Familien ist hinlänglich bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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