Beschlussvorlage - 2012/0525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt :

 

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Alsdorf (Hebesatzsatzung) gemäß der Anlage 1.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Am 26.04.2012 wurde die Hebesatzsatzung der Stadt Alsdorf für das Jahr 2012 beschlossen. Inhalt der Hebesatzsatzung ist die Festlegung der Realsteuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Ab dem Jahr 2013 soll die Satzung unbefristet beschlossen werden.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Hebesätze bilden die Grundlage für die im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen Einnahmen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.11.2012 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

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11.12.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen