Beschlussvorlage - 2012/0530
Grunddaten
- Betreff:
-
16. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Alsdorf in der z.Z. geltenden Fassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Hermanns
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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29.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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11.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt den 16. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen KAG NRW- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Alsdorf vom 12.04.1979 in der zurzeit geltenden Fassung (Anlage /1), sowie das überarbeitete Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Städte und Gemeinden erheben für Herstellungen, Erweiterungen und Verbesserungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von deren Anliegern Straßenausbaubeiträge. Die Thematik wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Stadtentwicklung am 29.03.2012, VL 2012/0082, vorberaten.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 die 16. Änderung der KAG-Satzung beschlossen. Die Stabsstelle 1 Recht hat im Rahmen der Bekanntmachungsvorbereitungen für die 16. Änderung der Satzung festgestellt, dass die neu festgelegten Anteile der Beitragspflichtigen in einigen Festsetzungen nicht der Vorteilsabwägung der einzelnen Straßengruppen (Anlieger-, Haupterschließungs-, Hauptverkehrsstraßen u.a.) gerecht werden. Um einer rechtlichen Überprüfung in einem Klageverfahren standhalten zu können war daher eine Überarbeitung der %-Sätze erforderlich.
Darstellung der Rechtslage:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassungen beschließt der Rat der Stadt die Beitragssatzungen sowie ihre Änderungen und Neufassungen.
Gegenüber der bisherigen Beitragssätze erfolgt in § 3 Abs. 3 eine Anpassung an die neue Mustersatzung sowie die überarbeitete Anlage 1 Straßeneinteilung in § 3 Abs. 5.
Der Beschluss des Rates vom 26.04.2012 über die Satzungsänderung wurde nicht bekannt gemacht. Sie ist daher nicht in Kraft getreten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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