Beschlussvorlage - 2012/0545

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschliesst die 5. Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf vom 15.12.2006 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Benutzungsgebühren und Zwangsversteigerung:

Nach § 6 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG NRW) ruhen grundstücksbezogene Benutzungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück. Zu den grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren gehören u.a. auch die Abfallgebühren.

 

Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sind Grundstückslasten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG), die bei einer entsprechenden Anmeldung vor der Zwangsversteigerung nicht untergehen. Ohne eine Anmeldung oder einer Nichtanerkennung einer Anmeldung gehen die grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung unter.

 

Der Städte- und Gemeindebund hat darauf hingewiesen, dass textlich dargestellt werden soll, dass Abfallgebühren grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sind und nach § 6 Abs. 5 KAG NRW als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen.

In der Abfallgebührensatzung fehlt dieser Hinweis bisher.

 

Änderung der Gebührensätze für 2013:

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat seine Gebührensätze zum 01.01.2013 angepasst. Veränderungen in den Mengen der verschiedenen Abfallfraktionen wurden berücksichtigt, ebenso etwaige Anpassungen bei den Kosten für Sammlung in Transport anhand des Entwurfes des Wirtschaftsplanes der RegioEntsorgung AöR.

 

Hierbei ist festzuhalten, dass die Verbrennungsgebühr beim Rest- und Sperrmüll pro Tonne minimal gesunken ist. Die Kosten für die Entsorgung des Biomülls und des Grünschnitts haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Anzumerken ist weiterhin, dass der Erlös beim Papier aufgrund vertraglicher Regelungen von derzeit 75,00 Euro/t auf 91,15 Euro/t steigen wird.

 

Eine Kostenunterdeckung beim Jahresabschluss 2011 des Eigenbetrieb Technische Dienste im Betriebszweig Abfall in Höhe von 251.000 Euro kann mit einer Kostenüberdeckung bei der RegioEntsorgung in Höhe von 283.800 Euro zwar komprimert werden, es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei der Gebührenkalkulation 2012 ein Überschuss in Höhe von 321.000 Euro aus dem Jahre 2010 eingepflegt wurde, der dazu führte, dass die Gebührenhöhe für 2012 gegenüber dem Jahr 2011 nicht angepasst werden musste.

 

Zum 01.07.2012 wurde die Gebührenveranlagung organisatorisch wieder dem FG 6.1 – Bürgerdienste zugewiesen, die dazugehörigen Kassengeschäfte ab 01.01.2013. Durch diese organisatorische Änderung entstehen bei der internen Leistungsverrechnung Mehrkosten in Höhe von 67.330,00 Euro, im Gegensatz sinken die Personalkosten des Eigenbetrieb Technische Dienste um rund 50.000 Euro.

 

Der beigefügten Anlage 2 ist die Entwicklung der Abfallgebühren seit dem Beitritt zum Zweckverband RegioEntsorgung zu entnehmen.

Änderungen in den Abfuhrsystemen sind für das Jahr 2013 nicht geplant.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Siehe Präambel zur Abfallentsorgungsgebührensatzung.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die voraussichtlichen Gebührenlöse werden die voraussichtlichen Gesamtkosten decken können. Eine Anpassung der Gebührensätze ist jedoch erforderlich.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

./.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.11.2012 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

11.12.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen