Beschlussvorlage - 2012/0554
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Maaßen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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20.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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11.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Gebührenveranlagung wird seit dem 01.07.2012 wieder durch das FG 6.1 Bürgerdienste durchgeführt. Die Angelegenheiten über Stundung; Niederschlagung und Erlass sind daher neu zu regeln.
Darstellung der Rechtslage:
Diese Veränderungen in Bezug auf die Gebührenveranlagung machen die Änderung des § 5 Abs. 2 Buchstabe c der Betriebssatzung erforderlich.
Die Gebührenveranlagung nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) wird wieder dem Fachgebiet Bürgerdienste zugeordnet. Seit dem 01.07.2012 werden sämtliche Arbeiten, die diese Gebührenveranlagung betreffen, wieder durch das Fachgebiet Bürgerdienste ausgeübt. Da die Gebührenbescheide für das Jahr 2012 bereits an die Grundstückeigentümer versandt sind und um die Bürger nicht unnötig zu verunsichern, erfolgt die kassentechnische Abwicklung bis zum 31.12.2012 noch durch den Eigenbetrieb Technische Dienste. Ab dem 01.01.2013 wird die Stadtkasse dieses Aufgabengebiet wahrnehmen. In gleichem Zuge sind die Beträge in der Betriebssatzung denen der Zuständigkeitsordnung anzupassen.
Hieraus ergibt sich eine notwendige Änderung des § 5 Abs. 2 Buchstabe c der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf.
Durch diese Ergänzung wird geregelt, dass Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Benutzungsgebühren nach § 6 KAG NRW künftig wieder dem Hauptausschuss und nicht mehr dem Betriebsausschuss vorzulegen sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,8 kB
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