Beschlussvorlage - 2012/0573

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Budgetbericht des III. Quartals 2012 der Stadt Alsdorf zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Landtag hat am 16. November 2004 das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagement – NKFG NRW) beschlossen.

 

Danach waren die Gemeinden verpflichtet, spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Neben der Reform und Änderung des Rechnungsstils für die Gemeinden sieht das Neue Kommunale Finanzmanagement ebenfalls eine Reform der Verwaltungssteuerung vor.

 

Diese Neuausrichtung der Verwaltungsführung zu einem output-orientierten Dienstleistungsunternehmen mit modernen betriebswirtschaftlichen Techniken und Arbeitsabläufen betrifft die gesamte Verwaltung und deren Ablaufprozesse.

 

Steuerung bedeutet, dass Prozesse in komplexen Systemen beeinflusst werden, um bestimmte Ziele zu erreichen. Steuerung ist demnach Teil der Verantwortung der Verwaltung und der Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Grundvoraussetzung und zentraler Faktor jeder Steuerung ist daher die Formulierung von Zielen. Diese sind im Leitbild Stadt Alsdorf 2021 – Die Familienstadt erarbeitet und vom Rat beschlossen worden.

 

Das Finanzcontrolling ist ein Teilbereich dieser Steuerungsprozesse.

 

Mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2012 ist es erstmals wieder gelungen, ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2017 wieder über einen strukturell ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu verfügen.

 

Mit dem Bericht zum Sachstand der Finanzwirtschaft (Stand: 30.09.2012) und der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes hat die Verwaltung ein zusätzliches Kontrollsystem erarbeitet.

 

Dieses interne Kontrollsystem ist darauf gerichtet unter Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften regelmäßig über die aktuelle Finanzsituation der Stadt zu berichten.

 

Auch die Aufsichtsbehörden verpflichten die Stadt Alsdorf regelmäßig dazu, zu den Entwicklungen der wesentlichen Aufwands- und Ertragsarten zu berichten.

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Bericht wird dem erhöhten Bedarf der Finanzsteuerung wie auch der Auflage der Kommunalaufsicht Rechnung getragen.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Entfällt.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen