Beschlussvorlage - 2012/0582
Grunddaten
- Betreff:
-
Gelände bzw. Gebäude der ehemaligen Gemeinschaftshauptschule Gerhart-Hauptmann-Schule, Pommernstraße hier: Entlassung aus der schulischen Nutzung und Abriss des Gebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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11.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich:
Der Rat der Stadt beschließt:
Das Schulgebäude der ehemaligen Gemeinschaftshauptschule Gerhart-Hauptmann-Schule, Alsdorf, Pommernstraße, wird abgerissen und anschließend aus der schulischen Nutzung entlassen. Nach erfolgtem Abriss des Gebäudes und seiner Anlagen wird das Gelände in den Bereich Liegenschaften übertragen.
Mit dem Abriss des ehemaligen Schulgebäudes wird die GSG GS GmbH gemäß der als Anlage 2 beigefügten Durchführungsvereinbarung bis zu einer Größenordnung in Höhe von 497.300 Euro beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren zur Vermarktung einzuleiten.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt vom 15.07.2010 wurden die beiden Gemeinschaftshauptschulen in Trägerschaft der Stadt Alsdorf mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 am Standort Pestalozzistraße zusammengeführt.
Der Schulbetrieb wurde mit Beginn des Schuljahres aufgenommen.
Die Gemeinschaftshauptschule Gerhart-Hauptmann-Schule wurde geschlossen.
Das Gebäude sollte u. a. für den OGS Betrieb der Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf Kellersberg/Ost genutzt werden. Im Zuge der Bauarbeiten traten statische Probleme auf, die dazu führen, dass das Gebäude nicht mehr nutzbar ist.
Damit das Gelände einer weiteren Nutzung zugeführt (Umwidmung des Geländes in ein Wohngebiet) und eine Vermarktung des Geländes vorgenommen werden kann, ist der Abriss des Gebäudes erforderlich. Die Kosten hierfür sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Mit den Aufgaben der Abrissarbeiten soll die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH beauftragt werden. Die hierzu erforderliche Durchführungsvereinbarung ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Erschließung und Vermarktung des Geländes soll durch die Stadt selbst durchgeführt werden. Für den Haushalt 2013 und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes sind demzufolge für die Erschließung entsprechende Mittelanmeldungen durch die Verwaltung und den Eigenbetrieb vorzunehmen.
Nach Abriss erfolgt die Entlassung des gesamten Geländes aus der schulischen Nutzung und ist an den Bereich Liegenschaften zu übertragen.
Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt Alsdorf gebildeten Ausschüsse wäre für die Entlassung des ehemaligen Schulgebäudes/-geländes der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur zuständig. Da eine Sitzung dieses Ausschusses dieses Jahr nicht mehr stattfindet, zieht der Rat der Stadt die Angelegenheit an sich (siehe hierzu § 41 Abs. 3 GO NRW).
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für den Abriss sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Im Haushaltsjahr 2012 stehen noch Mittel in Höhe von ca. 107.000 Euro zur Verfügung. Die erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 390.300 sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2013 im Produktbereich 03 Schulen Sachkonto 521400 Kostenstelle2152 bereitzustellen.
Für die weitere Erschließung des Geländes sind Mittelanmeldungen durch die Verwaltung und den Eigenbetrieb für den Haushalt 2013 und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes vorzunehmen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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416,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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198,5 kB
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