Beschlussvorlage - 2012/0590

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf in der als Anlage 3 beigefügten Fassung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen am 13. September 2012 das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz ist am 29.09.2012 in Kraft getreten.

 

Die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können dem als Anlage 1 beigefügten Schnellbrief Nr. 135/2012 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.

 

Die Änderung in der Behandlung der Entschädigung von Ratsmitgliedern gemäß § 45 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Änderung der Regelungen der Hauptsatzung zu Folge. Diesbezüglich wurde auch bereits eine Neufassung der Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (Anlage 2).

 

Unter Anwendung dieser Mustersatzung wurde die als Anlage 3 beigefügte 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 entworfen. Die Änderungen wurden durch Fettdruck kenntlich gemacht.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die sich hieraus gegebenenfalls ergebenden finanziellen Auswirkungen können in Ermangelung von Erfahrungswerten nicht ermittelt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich – wenn überhaupt – nur um geringfügige Beträge handelt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen