Beschlussvorlage - 2009/0008-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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27.10.2009
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Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Das Beamtenverhältnis des am 30.08.2009 direkt
gewählten Bürgermeisters beginnt ohne förmlichen Ernennungsakt kraft Gesetzes
zum 21.10.2009.
Der Bürgermeister wird vom Altersvorsitzenden in
einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Die Vereidigung ist streng formgebunden und erfolgt,
sobald der zu Vereidigende in angemessener Weise auf die Bedeutung des Eides
hingewiesen wurde, durch Heben der rechten Hand und Nachsprechen der
vorgeschriebenen Eidesformel, die wie folgt lautet:
“Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt
nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe).”
Der Eid kann auch ohne die Worte “So wahr mit
Gott helfe” geleistet werden.
Lehnt ein/-e Beamter/-in aus Glaubens- oder
Gewissensgründen die Ablegung eines Eides ab, so kann er/sie an die Stelle der
Worte “Ich schwöre” die Worte “Ich gelobe” oder eine
andere Beteuerungsformel sprechen.
Über die Vereidigung ist eine Niederschrift
aufzunehmen, die durch den Altersvorsitzenden und den Bürgermeister zu
unterzeichnen ist.
