Beschlussvorlage - 2013/0082/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Für das Schuljahr 2013/2014 wird die Kommunale Klassenrichtzahl gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes auf insgesamt 16 Eingangsklassen festgesetzt.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Landtag des Landes NRW hat am 07.12.2012 das 8. SchulRÄG beschlossen. Es basiert auf dem Konzept der Landesregierung zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen (LT-Vorlage 15/1058).

 

Das 8. SchulRÄG beinhaltet hauptsächlich Änderungen im Grundschulbereich.

 

Eckpunkte sind:

 

-                   die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von derzeit 24 auf 22,5 in vier Schritten ab dem Schj. 2013/2014.

 

-                   neue Regelungen für die Klassenbildung auf Schulebene ab dem Schj. 2013/2014, wobei die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 SchülerInnen unzulässig ist.

 

-                   eine kommunale Klassenrichtzahl (KRZ) ab Schj. 2013/2014.

 

Dies ist die Anzahl der neu zu bildenden Eingangsklassen auf kommunaler Ebene, die nicht überschritten werden darf. Die Berechnung der KRZ erfolgt durch den Schulträger, spätestens bis zum 15.01. eines Jahres. Hierdurch soll die Planungssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet werden. Für die KRZ wird die voraussichtliche Anzahl der SchülerInnen in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23 dividiert.

 

Hinsichtlich der aufgezeigten Änderungen im 8. SchulRÄG ist die enge Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schulen und Schulaufsicht erforderlich. Entsprechende Gespräche und Abstimmungen haben stattgefunden.

 

Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und unter Zugrundelegung der KRZ ergibt sich nachfolgend aufgeführte  Bildung der Eingangsklassen für das kommende Schuljahr (2013/2014):

 

Die Zahl der Schulneulinge beläuft sich aktuell auf insgesamt 362.

 

Dies ergibt – geteilt durch den gesetzl. vorgegebenen Faktor 23 – eine Kommunale Klassenrichtzahl von 15,74.

 

Aufgerundet sind demnach im Gebiet des Schulträgers Stadt Alsdorf insgesamt 16 Eingangsklassen im Grundschulbereich zu bilden. Eine Überschreitung dieser Zahl ist unzulässig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Demnach zu bildende Eingangsklassen r das Schuljahr 2013/14

(Stand: 15.01.2013)

 

Schule                                                                      Anmeldungen/Eingangsklassen

 

GGS Alsdorf Annapark                                          83                                          4 (20/21/21/21)

GGS Alsdorf Ofden                                                        58                                          2 (29/29)

GGS Alsdorf Kellersberg/Ost                            33                                          2 (16/17)

GGS Alsdorf Schaufenberg                            40                                          2 (20/20)

 

KGS Alsdorf Hoengen                                          50                                          2 (25/25)

GGS Alsdorf Blumenrath                                          35                                          2 (17/18)

KGS Alsdorf Begau                                                        31                                          1 (29)

GGS Alsdorf Broicher Siedlung                            32                                          1 (29)

 

Insgesamt                                                                                                                16

 

Die beiden Grundschulen Begau und Broicher Siedlung müssen aufgrund der Sachlage SchülerInnen abweisen. Gemeinsam durch Schulleitung und Verwaltung wurden aufgrund der vorliegenden Tatsachen (Wohnort/Zweitwunsch) aus den angemeldeten SchülerInnen diejenigen ausgewählt, deren Eltern zu einem Gespräch hinsichtlich der Beschulung an einer anderen als der gewünschten Schule gebeten werden sollen. Die Gespräche werden von der Schule terminiert und auf Wunsch der Schule nimmt ein Vertreter des Schulträgers teil. Erste Gespräche sind für den 14.02.2013 geplant.

 

Da der Schulträger gem. Gesetzeslage den Schulen die KRZ bis zum 15.01. eines Jahres mitteilen soll, der Ausschuss jedoch erst am 28.02.2013 tagt, wurde den Schulen das o.a. Ergebnis bereits mitgeteilt

 

Das o.a. Verfahren wurde unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Vorsitzenden und dem stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport durchgeführt.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Grundlage der in der Sachlage geschilderten Auswirkungen auf den Grundschulbereich ist das 8. SchulRÄG vom 07.12.2012 zum SchulG vom 15.02.2005.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für den Schulträger derzeit nicht.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Beschlüsse

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28.02.2013 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen