Beschlussvorlage - 2013/0086/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

 

Dem Antrag der Gustav-Heinemann-Gesamtschule (GHG) vom 15.01.2013 auf Einrichtung einer integrativen Lerngruppe gem. § 20 Schulgesetz (SchulG) NRW in der zurzeit geltenden Fassung beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der Schule an die Bezirkregierung weiterzuleiten.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 15.01.2013 und dem Konzept vom 20.12.2012 (Anlage) beantragt die GHG die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe als Ort des gemeinsamen Lernens zum Schuljahr 2013/2014.

 

Im Hinblick auf die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und die damit im Zusammenhang stehende Diskussion um ein inklusives Schulsystem in NRW sowie die durch die Landesregierung beabsichtigte Änderung des derzeit geltenden Schulgesetzes durch das 9. SchulRÄG schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Schule stattzugeben.

 

Weitere Erläuterung können in der Sitzung gegeben werden.

 

Der Schulleiter der GHG wird in der Sitzung anwesend sein und steht für Rückfragen zur Verfügung.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gem. § 20 Abs. 8  Schulgesetz NRW in der zurzeit geltenden Fassung kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustim­mung des Schulträgers Integrative Lerngruppen an einer Schule der Sekundarstufe I einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. In Integrati­ven Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi­schem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen Schule.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Evtl. Mehrkosten für Einrichtung, Lehr – und Lernmittel u.a. werden aus den der Schule vom Rat der Stadt jährlich zur Verfügung gestellten Schulbetriebsmittel finanziert.

 

Evtl. entstehende Kosten hinsichtlich der Schaffung von z.B. Differenzierungsräumen im Bestand werden aus den Mitteln des Bauindex (baulicher Unterhalt) gezahlt.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

In diesem Zusammenhang wird auf das als Anlage beigefügte Konzept der Schule verwiesen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.02.2013 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen