Beschlussvorlage - 2013/0059/2.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerwiese / Weitere Ausweisung von Flächen hier: Antrag der Alsdorfer Bürgerunion vom 22.11. 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.3 - Sonderaufgaben Umwelt
- Berichterstattung:
- Herr Becher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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14.03.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 22.11. 2012 beantragte die Alsdorfer Bürgerunion, weitere städtische Grundstücke für die Anlage einer Bürgerwiese bereit zu stellen. Der Rat der Stadt Alsdorf beschloss am 11.12. 2012, die Angelegenheit weiter zu verfolgen und beauftragte die Verwaltung, eine beratungsreife Vorlage für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung zu erarbeiten.
Ebenfalls auf Antrag der Alsdorfer Bürgerunion wurde bereits im Herbst 2012 ein Grundstück in Alsdorf-Bettendorf zur Bürgerwiese erklärt. Dort wurden 21 Obstbäume heimischer und standortgerechter Arten gepflanzt. Gespendet wurden die Bäume von Alsdorfer Bürgern, die aus persönlichem Anlass dort einen Baum pflanzen wollten. Alle Beteiligten bekamen anschließend einen Lageplan und eine Urkunde als Dank für ihre Spendenbereitschaft.
Bei Wiederholung dieser Aktion erwartet die Verwaltung eine ähnlich gute Resonanz und unterstützt daher die o.g. Initiative.
Die Kosten für die Beschaffung der Bäume sollen wieder durch Spenden gedeckt werden. Anlässlich der letzten Aktion dieser Art kostete der einzelne
Obstbaum 70,00 €.
Zwecks Anlage der nächsten Bürgerwiese bietet die Verwaltung drei Alternativstandorte an:
Standort A (Anlagen 1 und 2):
Es handelt sich um eine städtische Parzelle im Außenbereich. Sie liegt nordöstlich von Schaufenberg, grenzt an ein privates Gartengrundstück (westlich) und an eine im Rahmen der letzten Flurbereinigung entstandene Brachfläche (nördlich). Die Fläche ist ca. 2.000 m² groß.
Standort B (Anlagen 3 und 4):
Im Stadtteil Hoengen, ebenfalls im Außenbereich bietet sich eine Wiesenfläche in städtischem Eigentum an, welche im Landschaftsplan als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ dargestellt ist. Derzeit befindet sich ein einziger Laubbaum auf der ca. 12.000 m² großen Parzelle. Zur weiteren Entwicklung sieht der Landschaftsplan das Gebot der „Erhaltung, Ergänzung und Pflege von Streuobstbeständen“ vor. Bei Anlage der Bürgerweise an dieser Stelle würde die typische Ortsrandeingrünung des Stadtteiles Hoengen wieder hergestellt.
Standort C (Anlagen 5 und 6):
Südwestlich des Stadtteiles Begau liegt eine ca. 7.100 m² große Ackerfläche, die zum Teil schon im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für Bebauungspläne mit Obstbäumen bestückt wurde. Die Anlage an dieser Stelle wäre eine gute Ergänzung im Biotopverbund. Etwa 120 m weiter östlich liegt eine der ältesten städtischen ökologischen Ausgleichsflächen, die sich über die Jahre sehr gut entwickelt hat.-
Darstellung der Rechtslage:
- entfällt -
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Beschaffung der Bäume wird vollständig durch Spenden aus der Bürgerschaft finanziert.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die Anlage von Bürgerwiesen bieten sich Möglichkeiten zur Aufwertung des Stadt- / Ortsbildes. Weiterhin ist jede Baumpflanzung ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz durch CO2-Minderung. Nicht zuletzt können solche Aktionen die Identifikation des Bürgers mit seiner Stadt fördern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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