Beschlussvorlage - 2013/0134/1.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Stellenplan (§ 8 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen – Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) als Pflichtanlage zum Haushaltsplan (§ 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW, § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GemHVO NRW) ist als bedeutendes  personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2013 sieht insgesamt 365,0 Stellen vor. (Zum Vergleich: Stellenplan 2012 = 363,4 Stellen.) Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.

 

Obwohl im Produkt „Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen“ u.a. für die Ausweitung der U3-Betreuung zwingend 3,6 Stellen mehr eingerichtet werden mussten, wurde der Stellenplan lediglich um 1,6 Stellen ausgeweitet. Die Tendenz der Einsparungen nach dem HSK-Beschluss wird damit fortgesetzt.

 

Die Veränderungen der Stellenzahlen in den Entgeltgruppen S 3 und S 6 TV SuE kommen zustande, da zukünftig in Gruppen mit U3-Betreuung nur noch Erzieher/innen eingesetzt werden dürfen. Daher müssen die bisherigen Kinderpfleger/innen-Stellen (S 3 TV SuE) in Erzieher/innen-Stellen (S 6 TV SuE) umgewandelt werden. Nach dem KJHG dürfen bestehende Arbeitsverhältnisse von Kinderpfleger/innen übergangsweise – bis zum Abschluss einer Fortbildung zum/zur Erzieher/in – bestehen bleiben. Bei Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin darf die Stelle nur noch mit einem/r Erzieher/in besetzt werden.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der städtische Haushalt wird im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen der Ausführungen des Stellenplanes mit Personalaufwendungen in Höhe von voraussichtlich rund 19,9 Mio. € belastet.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.03.2013 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

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25.04.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - vertagt

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23.05.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen