Beschlussvorlage - 2013/0105/ETD
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung und Verpflichtung als beratendes Mitglied für den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Technische Dienste im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Entscheidung
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12.03.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Herr Winters wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 11.12.2012 auf Vorschlag der REP-Fraktion im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW als beratendes Mitglied in den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste bestellt.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Technische Dienste, welche nicht dem Rat der Stadt angehören, werden vom Vorsitzenden des Betriebsausschuss eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Hierzu verliest der Vorsitzende einen Text, den die Mitglieder des Betriebsausschusses nach Erheben von ihren Plätzen nachsprechen. Die Verpflichtungsformel lautet wie folgt:
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)
Die religiöse Beteuerungsformel kann dabei entfallen.
Über die Verpflichtung wird anschließend eine Niederschrift gefertigt.
