Beschlussvorlage - 2013/0113/ETD

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des IV.Quartals 2012 der Betriebsleitung über den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Techn. Dienste zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

Darstellung der Sachlage:

 

Die Betriebsleitung hat nach §20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Technische Dienste für das Jahr 2012 wurde am 14.02.2012 beraten und durch den Rat der Stadt am 26.04.2012 beschlossen.

Der Wirtschaftsplan ist wie in den Vorjahren im Erfolgsplan in vier Betriebszweige aufgegliedert:

-          Abwasser

-          Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen

-          Straßenreinigung und Winterdienst

-          Abfallentsorgung

Hiervon finanzieren sich die Betriebszweige Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst aus Gebühren, die nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben werden. Für die Dienstleistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt erbringt und zu Abdeckung der Kosten für das Allgemeininteresse, stehen im Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park. Und Gartenanlagen insgesamt aus dem Haushalt der Stadt Mittel von insgesamt 2,942 Mio. in 2012 zur Verfügung.

Der Verlauf des IV. Quartals 2012 ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Hier sind die zugeordneten Erträge (Einnahmen) und Aufwendungen (Ausgaben) des Eigenbetriebes gegenübergestellt.

Aus den verkehrssicherungspflichtigen Maßnahmen der Straßenunterhaltung ergibt sich derzeit folgender Sachstand:

1. Abgerechnete Maßnahmen:

IV. Quartal 2012

Gehweg Pestalozzistraße

Behindertenabsenkung  Marktstraße/Langstraße

 I. Quartal 2013

2. Geplante Maßnahmen:

Querstraße (zwischen Eschweiler Straße und Behringstraße)

Beseitigung von Schäden ZOB (Annagelände)

 

 

Der Vermögensplan mit investiven Maßnahmen und Beschaffung von rund 5,124 Mio. € (2012) ist hinsichtlich der Abwicklung dem Punkt  5  – Stand- bzw. Ablauf der Baumaßnahmen – der heutigen Sitzung zu entnehmen.

Auf das Beratungsergebnis des Wirtschaftsplanes 2013 wird unter Punkt 7 dieser Sitzung verwiesen.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 20 EigVo NRW hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss quartalsmässig zu unterrichten.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

- entfällt -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt -

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.03.2013 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen