Beschlussvorlage - 2013/0194/2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)               beschließt die Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 – Blumenrather Feld. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.

 

b)               beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 – Blumenrather Feld (Anlage 1) liegt im westlichen Teil des Stadtteils Alsdorf-Blumenrath. Die östliche Grenze des Plangebietes bildet die „Blumenrather Straß und die nördliche Grenze verläuft zum Teil entlang der Straße „Am Kiesschacht“. Hinter der westlichen und südlichen Grenze schließt sich das Naturschutzgebiet „Broichbachtal“ an. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Alsdorf, Flur 62 und umfasst die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 9, 10, 128 und 129. Die Gesamtfläche beträgt ca. 12,6 ha (ca. 126.170 m²).

 

Planerische Rahmenbedingungen:

 

Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan des Landes NRW (1995) sieht den verstärkten Einsatz regenerativer Energieträger, vor allem Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe als landesplanerisches Ziel an (Kap. D.II., Ziel 2.4 LEP NRW). Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen.

 

Regionalplan

Der Regionalplan stellt für die Fläche des Plangebietes „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ mit den Funktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ dar.

 

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes I „Herzogenrath-Würselen“. Der Landschaftsplan stellt für den Bereich des Plangebietes das Landschaftsschutzgebiet „Oberes Broichbachtal“ dar. Darüber hinaus wird der überwiegende Teil des Plangebietes als Fläche zur Herrichtung (Rekultivierung) festgesetzt.

 

Flächennutzungsplan

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 2004 weist die Fläche des Plangebietes mit der Kennzeichnung “Flächen für die Landwirtschaft” aus und kennzeichnet sie außerdem als Altlastenverdachtsfläche (Anlage 2). Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 – Blumenrather Feld soll die derzeitige Darstellung in ein Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage“ geändert werden (Anlage 3).

 

Bebauungsplan

Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 339 – Blumenrather Feld aufgestellt. Dieser regelt die konkreten Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung.

 

Anlass und Ziel der Planung:

 

Die Fläche des Plangebietes (Anlage 1) wurde bis 1972 als Kiesgrube genutzt und danach in eine Deponie umgewandelt. Die Grube wurde bis 1980 mit verschiedensten Materialien verfüllt und ist im Altlastenkataster der Städteregion Aachen als Verdachtsfläche mit komplexen Altlasten verzeichnet, deren Gefährdungspotenzial räumlich stark unterschiedlich und nicht abschließend abschätzbar ist. Die Fläche dient aktuell als Grünland und zur landwirtschaftlichen Nutzung.

Anlass für die Planung gab das Interesse eines Investors, an diesem Standort eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.

 

Da das Plangebiet planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist eine gewerbliche Nutzung der Fläche für die Errichtung einer Freilandphotovoltaikanlage nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig.

 

Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 – Blumenrather Feld ist es daher, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Fläche der ehemaligen Deponie Blumenrath nordwestlich der Broicher Siedlung zu schaffen. Dazu soll die bisherige Darstellung “Flächen für die Landwirtschaft” (Anlage 2) in ein „Sondergebiet Photovoltaik-Anlage“ (Anlage 3) geändert werden.

 

Die Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 – Blumenrather Feld sowie der Umweltbericht werden bis zur frühzeitigen Beteiligung durch den Investor vorgelegt.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 – Blumenrather Feld wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 – Blumenrather Feld entstehen der Stadt Alsdorf keine Kosten.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 – Blumenrather Feld wird die Nutzung regenerativer Energien gefördert und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung angestrebt. Die Errichtung einer Freilandphotovoltaikanlage leistet einen Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien und damit auch zur Verringerung des CO2-Ausstoßes.

Im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes muss ein Umweltbericht erstellt werden. Darüber hinaus wird im Rahmen des parallel geführten Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 339 - Blumenrather Feld ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet. Vorhabenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft werden entsprechend diesem Fachbeitrag durch Ausgleichsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Plangebietes kompensiert.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen