Beschlussvorlage - 2013/0189/St2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in § 12 Abs. 1 geänderte Jahresgebühr der Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2013/ 2014 schlägt die Verwaltung nach-folgende Benutzungs- und Gebührensatzungsänderung der Stadtbücherei zum Jahresbeginn 01.01.2014 vor:

 

Die Jahresgebühr in der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei

Alsdorf wird im § 12 Gebühren und sonstige Kosten verändert.

Der derzeitige Jahresbeitrag wird von 6,-- Euro auf 8,-- Euro erhöht. Hieraus

ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 11.200,-- Euro für den Finanzplanungs-zeitraum von 2014 bis 2017; bei einer durchschnittlichen Nutzerzahl von jährlich ca. 1.400 Personen.

 

Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf vom 15.02.2011 (Auszug) …..

 

§ 12 Gebühren und sonstige Kosten

 

(1)      Für die Benutzung der Stadtbücherei erhebt die Stadt je Benutzer

eine Gebühr von 8,-- Euro im Jahr. Ausgenommen hiervon sind Be-nutzer bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.

Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen er-halten eine Ermäßigung von 50 % auf die Jahresgebühr.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666) und der §§ 2,4 und 6 des Kommunal-abgabengesetzes für das Land NRW ( KAG NRW ) vom 21.10.1969 ( GV.NRW S.712 ), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Alsdorf

o.g. Satzung beschlossen.

 

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Beschlüsse

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25.04.2013 - Hauptausschuss - vertagt

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25.04.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - vertagt

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23.05.2013 - Hauptausschuss - zurückgezogen

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23.05.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - zurückgezogen