Beschlussvorlage - 2013/0197/5.1
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Rahmen der Haushaltswirtschaft der Stadt Alsdorf im Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Berichterstattung:
- Herr Hafers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt stimmt der Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum Jahresabschluss 2012 in Höhe von insgesamt 7.049.660,97 zu.
2. Zur Finanzierung der Auszahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit wird eine Kreditermächtigung in Höhe von 604.818,77 übertragen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Stadt hat am 20. September 2012 durch einen zustimmenden Beitrittsbeschluss die kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2012 einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2017 erlangt.
Bei den in der beiliegenden Liste aufgeführten Maßnahmen handelt es sich um in der Haushaltssatzung 2012 etatisierte Baumaßnahmen bzw. um Beschaffungen, für die im Haushaltsjahr 2012 ein Auftrag erteilt wurde, die Auslieferung und damit die Fälligkeit der Rechnung jedoch erst im Jahr 2013 erfolgt.
Gemäß § 22 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein Westfalen alte Fassung (GemHVO NRW a.F.) bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar.
In Rahmen des Jahresabschlusses 2012 und zur Sicherung der weiteren Finanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen wurde die Bildung der in der Anlage 1 aufgeführten Ermächtigungen in einer Gesamtsumme von 7.049.660,97 erforderlich. Hierin enthalten sind zu übertragende Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 3.776.224,88
Der Rat der Stadt hat sämtliche nach 2013 zu übertragende Ermächtigungen kritisch auf ihre Haushaltsverträglichkeit zu prüfen. Der entsprechende Ratsbeschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich vorzulegen. Dabei sind für jede Maßnahme der Rechtsgrund und die finanziellen Außenwirkung der Ermächtigungsübertragung darzustellen.
Nach § 86 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gilt eine Kreditermächtigung bis zum Ende des auf des Haushaltsjahres folgenden Jahres und, wenn die Haushaltsatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltsatzung.
Im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 wurde zur Finanzierung der Investitionstätigkeit für das Haushaltsjahr 2012 eine Kreditermächtigung in Höhe von 849.252 genehmigt. Diese wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen.
Zur Finanzierung der Ermächtigungsübertragung 2012 wird eine Kreditermächtigung in Höhe von 604.818,77 weiterhin benötigt und ist ins Haushaltsjahr 2013 zu übertragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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