Beschlussvorlage - 2013/0203/4.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, „Dem Abschluss des als Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 11 und 124 Abs. 1 Baugesetzbuch“ mit der Alsdorfer Bauland GmbH wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Alsdorfer Bauland GmbH beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295 – Alte Aachener Straße – die Erschließung zur baulichen Nutzung der Grundstücke herzustellen. Die erforderlichen geprüften Anlagen zum Vertrag liegen der Stadt Alsdorf vor. Der Fertigstellungstermin ist im Vertrag zum 30.06.2018 festgesetzt.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß §§ 11 und 124 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen