Beschlussvorlage - 2013/0230/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

 

1.     Der Schulbus für die Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, für das Schuljahr 2013/2014 wird – vorbehaltlich der Beschlussfassung eines genehmigungsfähigen Haushaltskonzeptes für das Haushaltsjahr 2013/2014 – eingesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die o.a. Schülerbeförderung für das Schuljahr 2013/2014 neu auszuschreiben.

 

 

 

2.     Der Einsatz eines Schulbusses für die Beförderung der Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, wird ab dem Schuljahr 2013/2014 eingestellt.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage- u. Rechtslage:

 

 

Nach Beschluss des Rates vom 15.07.2010 sind ab Schuljahr 2012/2013 die

Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Kellersberg, Nordring 2, 52477 Alsdorf und die

Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, am Standort Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf zusammengeführt worden.

 

Der Rat der Stadt beschloss auf Antrag der SPD-Fraktion, ABU-Fraktion sowie FDP-Fraktion, dass für die Grundschüler ein Bus eingesetzt werden solle, der morgens die Schüler in Kellersberg abholt und nach Schulschluss wieder an die Haltestellen in Kellersberg zurückbringt – zu Lasten der Stadtkasse -. Eine Eigenbeteiligung der Eltern wurde ausgeschlossen.

 

In seiner Sitzung am 13.03.2012 beschloss der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur im Tagesordnungspunkt: Haushalt 2012; hier Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben, Abschnitt 3 zu streichen und wie folgt neu zu fassen:

 

3.              Der Rat der Stadt bestätigt den Beschluss vom 15.07.2010. Die kostenlose Bereitstellung des Schulbusses zwischen den Schulstandorten Alsdorf-Kellersberg und Alsdorf-Ost wird ab dem Schuljahr 2012/2013 sichergestellt.

 

Zusätzlich:

 

4.                            Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzerzahlen während des Betriebes zu erfassen und rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen.

 

5.                            Der Rat der Stadt beschließt, die Bereitstellung der Schulbusverbindung jährlich durch die Verwaltung zur Entscheidung neu vorzulegen.

 

6.              Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu erarbeiten und mit der jährlichen Beschlussfassung dem Rat der Stadt vorzulegen.             

 

 

In der Sitzung am 26.04.2012 folgte der Rat der Stadt der Empfehlung.

 

Für das Schuljahr 2012/2013 wurde der Auftrag zur o.a. Schülerbeförderung vergeben.

 

Eine Aufstellung über die Anzahl der SchülerInnen, die täglich den Schulbus  Kellersberg – Ost und zurück nutzen, ist als Anlage 1 beigefügt. In den 15. u. 16. Kalenderwochen werden weitere Zählungen durchgeführt. Hierzu kann in der Sitzung berichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinsichtlich des Punktes 6 des Beschlusses vom 26.04.2012 wird festgestellt, dass bisher keine Elterninitiative, z.B. Walking-Bus eingerichtet werden konnte. Hierbei ist jedoch auch zu bedenken, dass die Anzahl der zu begleitenden Schulkinder sehr groß wäre und hierfür ein enormer organisatorischer Aufwand betrieben werden müsste, der zusätzliche Kosten verursachen würde, wenn diese Aufgabe nicht ehrenamtlich übernommen würde.

 

Im Falle, dass der Einsatz des Schulbusses zur GGS Kellersberg/Ost eingestellt wird, entstehen Fahrkosten notwendig, für SchülerInnen der Primarstufe, wenn der Schulweg mehr als 2 km beträgt. Diesen SchülerInnen würde ein School & Fun-Ticket gewährt. Erfahrungsgemäß ist lediglich für SchülerInnen, die am Ende des Einzugsgebietes Kellersberg I wohnen, der Schulweg weiter als 2 km.

 

Lotsenstellen, für Schüler, die den Schulbus bisher nicht nutzen, sind wie folgt eingerichtet:

 

?         Broicher Straße/Husemannstraße

 

?         Kurt-Koblitz-Ring/Broicher Straße

 

?         Kleiner Bahnübergang (Mariadorfer Straße)

 

?         Kurt-Koblitz-Ring/Weinstraße.

 

 

Aufstellungen über die Anzahl der SchülerInnen, die täglich die o.a. Lotsenstellen frequentieren, sind als Anlage 2 beigefügt.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der aktuellen Preisentwicklung werden die Kosten für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2013/2014 zur GGS Kellersberg/Ost auf ca. 38.000,00 € geschätzt.

 

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind beim Sachkonto 527300, Kostenträger  03-02-02, Kostenstelle 2109, im Haushaltsjahr 2013/2014 etatisiert.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

m Zusammenhang mit der Zusammenführung der beiden Grundschulen hat die Stadt ihr Infrastrukturvermögen erheblich reduzieren können und Bewirtschaftungsvermögen eingespart. Damit erfüllt sie die von der GPA NRW aufgestellte Forderung ihr Infrastrukturvermögen zu reduzieren.

 

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Beschlüsse

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25.04.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - vertagt

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23.05.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen