Beschlussvorlage - 2013/0235/6.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Alsdorf wurde zum 01.01.2012 neugefasst. Zurzeit beträgt der Prozentsatz zur Berechnung der Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 13 % des Einspielergebnisses.
Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation und in Angleichung an die in den anderen Städten der Städteregion angewandten Vergnügungssteuersätze schlägt die Verwaltung dem Hauptausschuss und dem Rat, auch als Grundlage für einen genehmigungsfähigen Haushalt, die Erhöhung der Vergnügungssteuersatzes ab 01.07.2013 von bisher
13 % auf 15 % vor.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Bei Anwendung des Prozentsatzes von 15 % zur Berechnung der Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 100.000 . Bei In-Kraft-Treten der Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2013 betragen die Mehreinnahmen in Jahr 2013 ca. 50.000 .
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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543,8 kB
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