Beschlussvorlage - 2013/0120/ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2013 mit Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2012 bis 2016 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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12.03.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt hat zum 01.01.2004 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche
- Abfallwirtschaft,
- Straßenreinigung,
- Winterdienst,
- Abwasserentsorgung und
- Städtische Dienste
die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung GO NRW gebildet.
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2013 und der Finanzplanung für die Jahre 2012 2016 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem für das Finanzwesen zuständigen Bediensteten zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.
Der Wirtschaftsplan 2013 enthält im Erfolgsplan eine nach vier Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).
Dies sind im Einzelnen:
Betriebszweig Abwasser
Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen
Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst
Betriebszweig Abfallentsorgung
Die Stellenübersicht sieht eine Reduzierung um zwei Stellen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2012 vor.
Die Personalaufwendungen sinken gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2012 um 48.400 Euro
auf insgesamt 2.771.600 Euro.
Dem Gesamtaufwand von 20.177.600 Euro stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2013 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 4.303.000 Euro.
Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 0
Auszahlungen für Baumaßnahmen 3.365.000
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichen Anlagevermögen 95.000
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insgesamt somit: 3.460.000
Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt 3.186.000 im Wirtschaftsjahr 2013 erforderlich.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 380.000 Euro festgesetzt.
Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2012 bis 2016 beinhaltet ein Investitions-volumen von insgesamt 11.960.000 Euro.
Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelblätter des Vermögensplans verwiesen.
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 festgesetzt.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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