Beschlussvorlage - 2013/0189/St2
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf vom 23.12.1982 hier: Änderung der Büchereisatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 2 - Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Gestoppt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2013/ 2014 schlägt die Verwaltung nach-folgende Benutzungs- und Gebührensatzungsänderung der Stadtbücherei zum Jahresbeginn 01.01.2014 vor:
Die Jahresgebühr in der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei
Alsdorf wird im § 12 Gebühren und sonstige Kosten verändert.
Der derzeitige Jahresbeitrag wird von 6,-- Euro auf 8,-- Euro erhöht. Hieraus
ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 11.200,-- Euro für den Finanzplanungs-zeitraum von 2014 bis 2017; bei einer durchschnittlichen Nutzerzahl von jährlich ca. 1.400 Personen.
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf vom 15.02.2011 (Auszug) ..
§ 12 Gebühren und sonstige Kosten
(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei erhebt die Stadt je Benutzer
eine Gebühr von 8,-- Euro im Jahr. Ausgenommen hiervon sind Be-nutzer bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.
Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen er-halten eine Ermäßigung von 50 % auf die Jahresgebühr.
Darstellung der Rechtslage:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666) und der §§ 2,4 und 6 des Kommunal-abgabengesetzes für das Land NRW ( KAG NRW ) vom 21.10.1969 ( GV.NRW S.712 ), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Alsdorf
o.g. Satzung beschlossen.
