Beschlussvorlage - 2013/0196/5.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Alsdorf für das Haushaltsjahr 2013/2014 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2017 in der 1. Fortschreibung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Berichterstattung:
- Herr Hafers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
1. Der Rat der Stadt beschließt die aufgestellte und bestätigte Haushaltssatzung 2013/2014 unter Berücksichtigung der durch die Fachausschüsse beschlossenen Veränderungen (Anlage 1).
2. Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 2 beigefügten veränderten Finanzplan für die Investitionstätigkeit unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus den Fachausschussberatungen.
3. Der Rat der Stadt beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2017 in der 1. Fortschreibung und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen (Anlage 3).
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013/2014 mit seinen Anlagen wurde durch den Kämmerer am 21. Januar 2013 aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Die Einbringung der Haushaltssatzung 2013/2014 erfolgte durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 13. Februar 2013. Er lag nach vorheriger Bekanntmachung ab dem 25. Februar 2013 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Folgende Ausschüsse haben über den Entwurf der Haushaltssatzung 2013/2014 in ihren Sitzungen beraten:
- Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur vom 28.02.2013
- Jugendhilfeausschuss vom 05.03.2013
- Ausschuss für Gebäudewirtschaft vom 16.04.2013
- Ausschuss für Stadtentwicklung vom 18.04.2013
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen stellen sich wie folgt dar:
A) Ergebnishaushalt:
Der aufgestellte und bestätigte Haushaltsentwurf weist im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2013 einen jahresbezogenen Fehlbedarf in Höhe von 10.187.180 aus. Hieraus ergibt sich zum 31.12.2017 ein Eigenkapital in Höhe von 1.727.798 .
Auf Grund der in Anlage 1 aufgezeigten Veränderungen ergeben sich für den Planungszeitraum 2013 bis 2017 nunmehr folgende Fehlbedarfe:
2013 -10.163.180
2014 - 8.062.200
2015 - 3.201.516
2016 - 1.199.614
2017 + 630.987
Hieraus ergibt sich zum Ende des Planungszeitraumes ein Resteigenkapital in Höhe von
B) Finanzhaushalt/Investitionshaushalt:
Zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen besteht für Kommunen in der Haushaltssicherung die Möglichkeit, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Kredite aufzunehmen, wenn das Verbot der Kreditaufnahme anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen würde (§ 82 III Ziff. 2 GO NRW). Die Kreditaufnahme darf dabei die Summe der ordentlichen Tilgungszahlungen nicht überschreiten.
Der Entwurf des Finanzplanes 2013 berücksichtigt eine Kreditaufnahme von 1.192.902 , der Entwurf des Finanzplanes 2014 berücksichtigt eine Kreditaufnahme von 1.236.302 . Sie entsprechen den Anforderungen des § 82 III GO NRW und sind daher genehmigungsfähig.
Auf Grund der Beratungen der Fachausschüsse wurde es erforderlich, den Entwurf des Investitionshaushaltes nochmals zu überarbeiten. Hierdurch wird die Gesamtsumme der Kreditaufnahme nicht verändert, sodass den Anforderungen einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung auch weiterhin entsprochen wird.
C) Haushaltssicherungskonzept:
Gemäß § 76 II Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 II GO NRW wieder erreicht wird.
Die Verwaltung hat mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2012 ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 II GO NRW vorgelegt, welches den Haushaltsausgleich im Jahre 2017 vorsieht. Die 1. Fortschreibung 2012 2017 sieht weiterhin den Haushaltsausgleich im Jahre 2017 vor.
Demzufolge erfüllt die Haushaltssatzung 2013/2014 die Anforderungen des § 76 II GO NRW, sodass das Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig ist.
Darstellung der Rechtslage:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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387,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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403 kB
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