Beschlussvorlage - 2013/0231/6.2
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Alsdorf vom 17.09.2004 (Parkgebührenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6.2 - Sicherheit und Ordnung
- Beteiligt:
- Stabsstelle 1 - Recht
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.04.2013
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23.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der 2. Änderung der Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Alsdorf vom 17.09.2004 (Parkgebührenordnung) entsprechend der beigefügten Anlage 1 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist beabsichtigt, eine Erhöhung der Parkscheingebühren vorzunehmen. Dabei sind zukünftig folgende Tarife vorgesehen:
- bis zu 15 Minuten 0,10 (unverändert),
- für 30 Minuten 0,50 (bisher: 0,25 ),
- für 60 Minuten 1,00 (bisher: 0,50 ),
für jede weitere 60 Minuten 0,50 , d. h.
- für 120 Minuten 1,50 (bisher 1,00 ),
- für 180 Minuten 2,00 (bisher 1,50 ),
- für 240 Minuten 2,50 (bisher 2,00 ).
Zudem sollen Zwischenschritte mit Münzen ab 0,10 möglich sein.
Zu Beginn des Jahres erfolgte die Ausschilderung des Denkmalplatzes als Fußgängerzone und in diesem Zusammenhang die Entfernung der gekennzeichneten Parkflächen. Im Zuge dessen wurde auch der dortige Parkscheinautomat demontiert. Aus diesem Grunde ist der Denkmalplatz aus der Aufzählung der gebührenpflichtigen Parkräume herauszunehmen.
Es wird folgende Änderung der Parkgebührenordnung vorgeschlagen:
Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 der Parkgebührenordnung wird wie folgt neu gefasst:
(2) Für die folgenden Parkräume gelten die sich aus der nachfolgenden Beschreibung ergebenden Gebühren:
1. Otto-Wels-Straße neu, Bahnhofstraße,
Rathausstraße zwischen Denkmalplatz und Körnerstraße,
Albrecht-Dürer-Straße zwischen Alte Luisenstraße und Martin-Luther-Straße,
Luisenstraße im Bereich der Häuser 1-7 und 2-8, Alte Luisenstraße,
Aachener Straße zwischen Eschweilerstraße und Ehrenstraße/Gaußstraße, Parkplatz Poststraße/Eschweilerstraße (Mariadorf/Dreieck),
bis zu 15 Minuten 0,10 ,
30 Minuten 0,50 ,
60 Minuten 1,00 ,
Zwischenschritte mit Münzen ab 0,10 sind möglich.
Höchstparkdauer 1 Stunde.
2. St.-Brieuc-Platz,
Annastraße zwischen Übacher Weg und Ohligsweg,
Grenzweg von der Einmündung Broicher Straße bis zur Einmündung Weinstraße,
Broicher Straße zwischen Haus Nr. 7 und der Parkplatzausfahrt der ehemaligen Kreissparkasse,
Ohligsweg im Bereich der Parkstreifen Südpark,
Jülicher Straße zwischen Schillerstraße/Lessingstraße und Martin-Struff-Straße,
bis zu 15 Minuten 0,10 ,
30 Minuten 0,50 ,
60 Minuten 1,00 ,
120 Minuten 1,50 ,
Zwischenschritte mit Münzen ab 0,10 sind möglich.
Höchstparkdauer: 2 Stunden.
3. Parkplatz Hubertusstraße zwischen Haus Nr. 17 (Rathaus) und Nr. 23 (sog. Ärztehaus),
Hubertusstraße zwischen Otto-Wels-Straße und Luisenstraße,
bis zu 15 Minuten 0,10 ,
30 Minuten 0,50 ,
60 Minuten 1,00 ,
für jede weitere 60 Minuten 0,50
Zwischenschritte mit Münzen ab 0,10 sind möglich.
Höchstparkdauer: 3 Stunden.
4. Hallenbadvorplatz,
Bodelschwinghweg zwischen Hallenbad und Tennisgelände TC Rot-Weiss Alsdorf,
bis zu 15 Minuten 0,10 ,
30 Minuten 0,50 ,
60 Minuten 1,00 ,
für jede weitere 60 Minuten 0,50
Zwischenschritte mit Münzen ab 0,10 sind möglich.
Höchstparkdauer: 4 Stunden.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 6a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) können für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Ortsdurchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der Straßenbaulast, Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In diesen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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