Beschlussvorlage - 2013/0260/2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, die Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches „Alsdorf-Mitte“ zu erwirken.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Im Einzelhandelskonzept für die Stadt Alsdorf aus dem Jahre 2008 sowie in seiner Fortschreibung 2012 wurden zentrale Versorgungsbereiche festgelegt, in denen der örtliche Einzelhandel konzentriert und vor dezentralen, großflächigen Ansiedlungen / Angeboten in der Peripherie geschützt werden sollte. Für den Bereich „Alsdorf-Mitte“ wurde die Grenze des zentralen Versorgungsbereiches östlich parallel zur Bundesstraße 57 gezogen. Zentrenrelevanter Einzelhandel und Nahversorgung sollten sich – insbesondere in großflächiger Ausprägung – sollten sich innerhalb des konzeptionell festgelegten zentralen Versorgungsbereiches abspielen (Anlage 1).

 

Die außerhalb dieses Bereiches liegenden Discounter gehören derzeit nicht in die Kategorie des großflächigen Einzelhandels. Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung lässt sich heute das Warenangebot der Discounter kaum noch auf den damals üblichen Verkaufsflächen von knapp unter 800 m² darstellen. In Anpassung an diesen Trend betreibt die Verwaltung derzeit ein FNP-Änderungsverfahren, wie auch ein Bebauungsplanverfahren, um einem bundesweit bekannten Discounter die Erweiterung seiner Angebotsfläche in die Kategorie der Großflächigkeit zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist das Einzelhandelskonzept anzupassen / der zentrale Versorgungsbereich „Alsdorf-Mitte“ zu erweitern, da ansonsten seitens der Städteregion und der Bezirksregierung keine Zustimmung zu diesem oder vergleichbaren Vorhaben zu bekommen sein wird (Anlage 2).

 

Im jetzigen Planungsstatus ist das Vorhaben im Bereich Allensteiner Straße / Luisenstraße nicht zulässig. Will man das Einzelhandelsangebot an dieser Stelle sichern (vor allem für die Bewohner der Stadtteile Ost, Schaufenberg, Kellersberg und Mitte), muss das Einzelhandelskonzept der Stadt Alsdorf durch Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches fortgeschrieben werden.

 

Eine städtebauliche Begründung, die von der Bezirksregierung gefordert wurde, zur Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches wird beigefügt (Anlage 3).

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat der Erweiterung des Versorgungsbereiches „Alsdorf-Mitte“ in seiner Sitzung am 18.04.2013 zugestimmt (Anlage 4).

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die derzeitige Versorgungssituation im Einzelhandelsbereich bleibt erhalten.

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen