Beschlussvorlage - 2013/0234/3.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Verwaltung über die Verwendung der Mittel aus der Gottfried-Wacker-Stiftung für das Jahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.1 - Soziales
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.05.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Durch Testament des früheren Hoengener Mitbürgers Gottfried Wacker vom 03.01.1966 hat dieser der ehemaligen Gemeinde Hoengen (Sozialamt) Anleihscheine und Pfandbriefe im Nennwert von insgesamt 40.000,- DM unter folgenden Verwendungsauflagen vermacht:
a) Die Erträgnisse aus den Wertpapieren und im Bedarfsfalle bis jährlich 3 % der Substanz sollen sozialbedürftigen Frauen und Müttern der Gemeinde Hoengen zugewandt werden für Aufenthalts- und Verpflegungskosten in Erholungsheimen, wenn die Aufwendungen hierfür über die von der StädteRegion bewilligten Mittel (Richtsätze) einschließlich Eigengeld hinausgehen.
b) Die Vermächtnisnehmerin kann aus vorgenannten Mitteln auch erholungsbedürftige Kinder aus sozialbedürftigen Familien nach den gleichen Richtlinien mit berücksichtigen.
Der Erblasser hat weiterhin festgelegt, dass das Sozialamt über die Vermächtnisgegenstände verfügt, aber dem Sozialausschuss (- in Alsdorf ist der Hauptausschuss für soziale Angelegenheiten zuständig) jährlich über die Verwendung Nachweis geben soll.
Das Stiftungsvermögen beträgt 20.451,68 Euro als Stammkapital und ist zuzüglich Zinsen wie folgt angelegt:
24.294,55 Euro als Festgeld bei der Sparkasse Aachen.
Der derzeitige Zinssatz beträgt 0,65 %. Die Neuanlage wurde auf den Zeitraum von 6 Monaten beschränkt.
Nach den Stiftungsbestimmungen sollen sozial Schwache - deshalb 1 1/2 -facher Sozialhilfesatz - Mütter und Kinder, die im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hoengen wohnhaft sind, Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen erhalten.
Bei Erfüllung der einkommensmäßigen Voraussetzungen (1 1/2 -facher Sozialhilferegelsatz zuzüglich der Miete) wird eine Beihilfe bis zu 100,00 Euro je Person gewährt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Tatsächliche Einnahmen 2012:
Stand am 31.12.2011 3.409,04
Zinsen aus 2011 228,38
Für das Jahr 2012 standen zur Verfügung 3.637,42
Tatsächliche Ausgaben 2012:
Beihilfe für 1 Person in Höhe von 100,00
Restbestand Zinsen am 31.12.2012 3.537,42
nachrichtlich Zinsen aus 2012 199,91
somit Bestand am 31.12.2012: 3.737,33
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
s. Ziff. a) und b) der Stiftungsbestimmungen
