Beschlussvorlage - 2013/0235/6.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Alsdorf gemäß der Anlage 1.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Alsdorf wurde zum 01.01.2012 neugefasst. Zurzeit beträgt der Prozentsatz zur Berechnung der Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 13 % des Einspielergebnisses.

 

Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation und in Angleichung an die in den anderen Städten der Städteregion angewandten Vergnügungssteuersätze schlägt die Verwaltung dem Hauptausschuss und dem Rat, auch als Grundlage für einen genehmigungsfähigen Haushalt, die Erhöhung der Vergnügungssteuersatzes ab 01.07.2013 von bisher

13 % auf 15 % vor.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Bei Anwendung des Prozentsatzes von 15 % zur Berechnung der Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 100.000 €. Bei In-Kraft-Treten der Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2013 betragen die Mehreinnahmen in Jahr 2013 ca. 50.000 €.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.04.2013 - Hauptausschuss - vertagt

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25.04.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - vertagt

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23.05.2013 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

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23.05.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen