Beschlussvorlage - 2013/0319/St2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf vom 15.02.2011 (Büchereisatzung) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Die Änderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2013/ 2014 schlägt die Verwaltung nachfolgende Benutzungs- und Gebührensatzungsänderung der Stadtbücherei zum Jahresbeginn 01.01.2014 vor:

 

Die Jahresgebühr in der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei

Alsdorf wird im § 12 Gebühren und sonstige Kosten verändert.

Der derzeitige Jahresbeitrag wird von 6,-- Euro auf 8,-- Euro erhöht. Hieraus ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 11.200,-- Euro für den Finanzplanungszeitraum von 2014 bis 2017; bei einer durchschnittlichen Nutzerzahl von jährlich ca. 1.400 Personen.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Auf § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666) und §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV.NRW S.712), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird verwiesen.

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

23.05.2013 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

23.05.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen