Beschlussvorlage - 2013/0319/St2
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf; hier: 1. Änderung der Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 2 - Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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23.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf vom 15.02.2011 (Büchereisatzung) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Die Änderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2013/ 2014 schlägt die Verwaltung nachfolgende Benutzungs- und Gebührensatzungsänderung der Stadtbücherei zum Jahresbeginn 01.01.2014 vor:
Die Jahresgebühr in der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei
Alsdorf wird im § 12 Gebühren und sonstige Kosten verändert.
Der derzeitige Jahresbeitrag wird von 6,-- Euro auf 8,-- Euro erhöht. Hieraus ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 11.200,-- Euro für den Finanzplanungszeitraum von 2014 bis 2017; bei einer durchschnittlichen Nutzerzahl von jährlich ca. 1.400 Personen.
Darstellung der Rechtslage:
Auf § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666) und §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV.NRW S.712), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 kB
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