Beschlussvorlage - 2010/0366-3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die GSG ist Eigentümerin der städt. Kindertagesstätten „Biberburg“ und „Annapark“. Die Stadt Alsdorf als Mieterin entrichtet die mtl. Kaltmiete und die für Mieter üblichen Nebenkosten. Die Bewirtschaftungskosten (hier: z. B. Reinigungskosten, Winterdienst, Versicherungsbeiträge etc.) wurden bis zum 31.12.2009 durch die Gebäudewirtschaft übernommen.

 

Nach Auflösung der Gebäudewirtschaft sind ab 01.01.2010 die Bewirtschaftungskosten aufgrund der fachlichen Zuständigkeit durch das FG 3.2-Jugend/Eigentümerfunktion im Rahmen von vierteljährlichen Vorauszahlungen an die GSG zu tätigen.

 

Lt. Mitteilung der GSG sind vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 15.600 €  für beide Kitas erforderlich. Dem FG 3.2-Jugend wird eine entsprechende Abrechnung zu den tatsächlich entstandenen Kosten nach Ablauf eines Kalenderjahres zur Prüfung eingereicht.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 62.400,00 Euro jährlich wurden für 2010 durch die Kämmerei bereit gestellt, da diese bereits im Rahmen der Produktverwaltung des Fachgebietes 4.1 – Bauverwaltung etatisiert waren (siehe hierzu auch TOP – Etatplanungen 2010/Finanzplanung).

 

Darstellung der Rechtslage:

 

entfällt

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Beschlüsse

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09.03.2010 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen