Beschlussvorlage - 2010/0368-3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

a)   Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege - Fortschreibungszeitraum 01.08.20010 - 31.07.2012 - wird zur Kenntnis genommen.

 

Die bereits in den Erläuterungen zur letzten Bedarfsplanung dargestellten Planungsansätze:

 

-               als Planungsgrundlage gilt eine 95 %ige Versorgungsquote für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung;

 

-               die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;

 

-               der Ausbau von Betreuungsplätzen in Tagespflege soll unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung angestrebt werden;

 

-               der Beschluss zur Erfüllung des im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und im SGB VIII geforderten Ausbaus von Plätzen für unter 3-jährige von 20 % im Jahr 2010:

 

01.08.2008            7,32 -      9,73 %                   mit   85 - 113 Plätzen

01.08.2009            9,98 -    13,69 %                    mit 113 - 155 Plätzen

01.08.2010   ca.      20,00 %                              mit  ca.    226 Plätzen

 

werden bestätigt.

 

 


 

 

b)   Aufgrund des zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten weiteren Ausbaus der Plätze für unter 3-jährige Kinder werden folgende  Planungsansätze ab 2011 und Folgejahre ergänzt:

 

Ab 01.08.2011      ca.       35,00 %  mit ca.  400 Plätzen

 

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2010 und Folgejahre einzuplanen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage- und Rechtslage:

 

Die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i. V. m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe.

 

Die Verwaltung hat demzufolge in Absprache mit den freien Träger und unter Berücksichtigung  der gesetzlichen Vorgaben die als Anlage beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorbereitet.

 

Insoweit bittet die Verwaltung diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP heranzuziehen.

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Etatentwurf berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.03.2010 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen