Beschlussvorlage - 2010/0368-3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet; hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung 2010 - 2012 für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einschl. bedarfsgerechter Ausbauplanung und zukünftige Gruppenformen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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22.04.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der
Rat der Stadt beschließt:
a) Die Fortschreibung
der Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege -
Fortschreibungszeitraum 01.08.20010 - 31.07.2012 - wird zur Kenntnis genommen.
Die bereits in den Erläuterungen zur letzten Bedarfsplanung dargestellten
Planungsansätze:
- als Planungsgrundlage gilt eine
95 %ige Versorgungsquote für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung;
- die Umwandlung von Gruppen und
Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und
Nachfragenachweis gegeben ist;
- der Ausbau von Betreuungsplätzen
in Tagespflege soll unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen
Kontingentierung angestrebt werden;
- der Beschluss zur Erfüllung des
im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und im SGB VIII geforderten Ausbaus von
Plätzen für unter 3-jährige von 20 % im Jahr 2010:
01.08.2008 7,32
- 9,73 % mit 85 - 113 Plätzen
01.08.2009 9,98
- 13,69 % mit 113 - 155 Plätzen
01.08.2010 ca. 20,00 % mit
ca. 226 Plätzen
werden
bestätigt.
b) Aufgrund des
zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten
weiteren Ausbaus der Plätze für unter 3-jährige Kinder werden folgende Planungsansätze ab 2011 und Folgejahre
ergänzt:
Ab 01.08.2011 ca. 35,00 % mit
ca. 400 Plätzen
Die
erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2010 und Folgejahre
einzuplanen.
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage- und Rechtslage:
Die Bedarfsplanung
für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als Teilplan der
Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i. V. m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe
des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im Benehmen mit
den Trägern der freien Jugendhilfe.
Die Verwaltung hat
demzufolge in Absprache mit den freien Träger und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die als Anlage
beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorbereitet.
Insoweit bittet die
Verwaltung diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP heranzuziehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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