Beschlussvorlage - 2010/0370-3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderspielplätze im Stadtgebiet; hier: Bewirtschaftung und Unterhaltung der öffentl. Kinderspiel- plätze durch die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft Alsdorf a) Jahresergebnis 2009 b) Ersatzbeschaffungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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09.03.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
a)
Die Stadt hat die Aufgaben im Rahmen der Unterhaltung der öffentlichen Kinderspielplätze an die Gem. Siedlungsgesellschaft Alsdorf (GSG) übertragen.
Hierzu wurde eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, die einen finanziellen Aufwand zur Wahrnehmung der Aufgabe in Höhe von 260.000 /Jahr vorsieht. Für das Jahr 2009 (ab April 2009) hat die GSG nunmehr vereinbarungsgemäß das Jahrsergebnis mitgeteilt. Demnach wurden Ausgaben für die Unterhaltung der Spielplätze in Höhe 216.848,45 getätigt. Insofern ist zu erwarten, dass auch zukünftig der vorgesehene Kostenrahmen auskömmlich ist.
b)
Im Rahmen der Ersatzbeschaffungen für öffentliche Kinderspielplätze wurden in den letzten Jahren im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von ca. 30.000 bereitgestellt.
Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Alsdorf konnten diese allerdings gar nicht bzw. nur begrenzt eingesetzt werden. Demzufolge konnten notwendige Ersatzbeschaffungen nicht vorgenommen werden und die Spielplätze verloren sukzessive an Attraktivität bzw. Spielwert. Um diesen unbefriedigenden Zustand zu ändern, wurde durch die Verwaltung im Benehmen mit der GSG eine Zusatzvereinbarung im unter Abs. a) genannten Vertrag getroffen. Demnach wird die GSG zukünftig u.a. auch die bereits beschlossenen -Ersatzmaßnahmen vornehmen. Diese werden im Rahmen eines Abschreibungsmodells Laufzeit 10 Jahre durch die GSG vorfinanziert. Bei voller Ausschöpfung der Investitionssumme in Höhe von 30.000 bedeutet dies eine jährl. Belastung von
3.800 . Diese wird dann bei gleichbleibender jährl. Investitionssumme um ebenfalls 3.800 /Jahr bis zum Ende des Abschreibungszeitraumes von 10 Jahren fortgeschrieben.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Vorgehensweise im Sinne der Nutzer zu einer qualitativen Verbesserung der Spielflächen führt.
Darstellung der Rechtslage:
SGB VIII, § 1 Abs. 3
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25 kB
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