Beschlussvorlage - 2010/0371-3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Alsdorf nach NKF für das Haushaltsjahr 2010 und Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2013 hier: Vorberatung des Etat-Entwurfes der öffentlichen Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss fasst für den Rat der Stadt folgenden Empfehlungsbeschluss:
Die für die
Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe – gemäß Vorlage des durch den Kämmerer
aufgestellten und durch den Bürgermeister festgestellten Etatentwurfes für die
öffentliche Jugendhilfe – erforderlichen Haushaltsmittel werden wie folgt
festgestellt:
Jugendhilfe nach SGB
VIII = 12.044.097
€,
Unterhaltsvorschusskasse = 468.199 €,
Investitionsausgaben = 68.600 €.
-------------------
12.580.096
€
Zuzüglich der in der Anlage
2 näher erläuterten
Veränderungen mit
einem Gesamtaufwand von +
464.200 €
-------------------
13.044.296 €
Zielvorgabe des
Ausschusses ist es, die vorgegebenen Ermächtigungen einzuhalten.
Die hierzu notwendigen organisatorischen Maßnahmen
– siehe Bericht der GPA NRW -sind durch die Verwaltung kurzfristig
umzusetzen.
Soweit aus Sicht des
FG 3.2 – Jugend im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Aufwendungen und
Auszahlungen erforderlich werden, sind diese kurzfristig dem Rat der Stadt zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der
Jugendhilfeausschuss hat nach § 71 Abs. 3 KJHG i.V.m. § 7 Abs. 3 der Satzung
des Jugendamtes den Haushaltsplan der öffentlichen Jugendhilfe vorzuberaten.
Ein Auszug aus dem vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 (Anlage 1 zu 2010/0371-3.2) ist
beigefügt.
Die aus Sicht des
Fachgebietes Jugend notwendigen finanzwirtschaftlichen Veränderungen aufgrund
eingetretener gesetzlicher Änderung, einzuarbeitender Beschlüsse und aktueller
Fall- und Kostenentwicklung sind der (Anlage
2 zu 2010/0371-3.2) zu entnehmen.
Nach weiteren
Abstimmungen mit der Finanzabteilung wird die Verwaltung in der Sitzung
berichten.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Das Finanzvolumen der
öffentlichen Jugendhilfe verteilt sich auf der Basis des auf- und
festgestellten Etatentwurfes auf die einzelnen Produktgruppen wie folgt:
Jugendhilfe nach SGB
VIII = 12.044.097
€,
Unterhaltsvorschusskasse = 468.199 €,
Investitionsausgaben = 68.600 €.
-------------------
12.580.096
€
Zuzüglich der in der Anlage
2 näher erläuterten
Veränderungen mit
einem Gesamtaufwand von +
464.200 €
-------------------
13.044.296 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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712,7 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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