Beschlussvorlage - 2010/0373-3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Die vom Gesetzgeber im KiBiz vorgesehenen Beteiligungsformen werden als ausreichend betrachtet. Insofern wird der Antrag der Fraktion Die Linke abgelehnt.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Fraktion Die Linke beantragt mit Schreiben vom 28.10.2009 die Gründung eines Stadtelternrates der Kindertagesstätten in städt. u. freier Trägerschaft ( Anlage      ).

Wie auch im Antrag der Fraktion Die Linke erwähnt, ist die Elternbeteiligung in § 9 des KiBiz geregelt. Diesen Vorgaben wird in den Kindertageseinrichtungen im  Stadtgebiet entsprochen.

In der Vergangenheit gab es bereits – angeregt durch einen Elternvertreter in einer städt. Einrichtung – einen gleichlautenden Ansatz, bezogen auf die städt. Einrichtungen.

Bei einem ersten Treffen wurde von den vertretenden Elternteilen festgestellt, dass die Elternbeteiligung auf Einrichtungsebene eine hinreichende Einflussnahme im Sinne des Gesetzgebers ermöglicht.

Eine darüber hinaus gehende Gremienarbeit wurde im Verhältnis zum Aufwand als nicht Ziel führend angesehen. Insoweit schlägt die Verwaltung vor, es bei den jetzigen bewährten Strukturen zu belassen.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

§ 9 KiBiz

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2010 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen