Beschlussvorlage - 2013/0436/6.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage von Friedwäldern auf den städtischen Friedhöfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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17.09.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf hat mit Datum vom 24. September 2012 (Anlage 1) die Bereitstellung von Friedwäldern bzw. Friedhainen auf den städtischen Friedhöfen in Alsdorf beantragt.
Mit diesem Antrag hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 30.10.2012 befasst und beschlossen, den Antrag weiter durch die Verwaltung verfolgen zu lassen.
Der „Friedwald“ ist eine alternative Bestattungsform. Die Asche der Verstorbenen wird direkt an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt, der in einem als Friedwald ausgewiesenen Wald steht. Der Friedwald ist naturbelassenes Waldareal, dessen Fortbestand durch ein auf 99 Jahre angelegtes waldschonendes Bestattungskonzept gesichert werden muss. Ein Friedwald ist jederzeit zugänglich und bleibt bis 99 Jahre durch einen Grundbucheintrag geschützt. Der Name „Friedwald“ ist markenrechtlich geschützt (er verfügt über ein Schweizer-Patent und ein Europapatent). Derzeit gibt es auf den Alsdorfer Friedhöfen keine Waldflächen, die diesem Anforderungsprofil entsprechen. Auf der Suche nach Alternativen zu der Friedwaldbestattung bietet sich nach Ansicht der Verwaltung das Bestattungskonzept „Urnengräber im Baumbereich“ an. Es werden bei dieser Bestattungsart auf den kommunalen Friedhöfen Gräber zur Bestattung von Urnen im Baumbereich ausgewiesen. Die Asche ist in einem für diese Bestattungsform geeigneten und verrottbaren Behältnis beizusetzen. Die Grabstätten sind kreisförmig um einen Baum im äußeren Kronenbereich angeordnet und sind in einer Rasenfläche eingebettet.
Die Möglichkeit der Um- und Ausbettung ist ausgeschlossen. Auch hier ist wie bei allen anderen amerikanischen Bestattungsarten, dass Ablegen von Grabschmuck aller Art ausgeschlossen. Die Ruhefrist beträgt wie bei den anderen Urnenbestattungen 15 Jahre.
Die Anlage 2 stellt eine Option für die Baumbestattung beispielhaft dar.
Die Verwaltung ist unter Beachtung aller Möglichkeiten zu der Auffassung gelangt, nur auf dem Nordfriedhof in Alsdorf die Baumbestattung zu ermöglichen. Die genaue Lage ist dem als Anlage beigefügten Plan zu entnehmen (Anlage 3). Die hier zur Verfügung stehende Fläche bietet sich an, da der vorhandene Baumbestand (vier Bäume) ideal genutzt werden kann, ohne dass Mehrkosten durch eine neue Baumbepflanzung entstehen.
Das Umweltamt steht diesem Standort ebenfalls positiv gegenüber.
Obschon der Bestattungsaufwand gleichzusetzen ist mit dem der amerikanischen Bestattungsart, muss die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung geändert werden, da eine zusätzliche Bestattungsmöglichkeit angeboten wird.
Nach Rücksprache mit dem Kostenrechner sollte die Bestattungsgebühr in gleicher Höhe wie die der amerikanischen Urnenbestattung festgesetzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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693,6 kB
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