Beschlussvorlage - 2013/0483/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, an diesem gemeinsamen Planungsprozess mit zu arbeiten und den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur über die Ergebnisse dieses Prozesses fortlaufend zu informieren.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Schon am 28.02.2013 berichtete der zuständige Schulrat, Herr SAD Greuel über  den aktuellen Sachstand zum 9. SchulRÄG und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Stadt und die StädteRegion Aachen, insbesondere die Stadt Alsdorf.

 

Die Landesregierung NRW hat am 19.03.2013 das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen, das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9. SchulRÄG) in den Landtag eingebracht.

 

Der Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 16/2432) wurde am 24.04.2013 in der ersten Lesung an die Fachausschüsse zur Beratung überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Schulen und Weiterbildung des Landtages.

 

Der Anspruch von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung auf gemeinsame Beschulung in einer Regelschule soll lt. Gesetzentwurf schrittweise umgesetzt werden.

 

Seitens des Schulministeriums erging bereits im März 2013 der Hinweis, dass mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schuljahr 2014/15 zu rechnen sei.

 

Am 02.05.2013 fand auf Einladung der StädteRegion Aachen dort ein Treffen der für die Schulen in der StädteRegion zuständigen Dezernenten statt. Auch dort war Herr Greuel zu Gast und trug zum Sachstand vor. Nach einer angeregten Diskussion war man sich einig, einen Arbeitskreis für eine gemeinsame SEP Förderschulen unter Führung der StädteRegion Aachen, Herr Gregor Jansen, Dezernent für Schule, Gesundheit, Sicherheit und Ordnung zu bilden. Der Nordkreis wird von Herrn Ersten Beigeordneten Werner Birmanns, vertreten. In diesem Arbeitskreis wird das gesamte Prozedere auf der Basis der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen und der beabsichtigten Änderungen der „Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schule für Kranke“ diskutiert und aufbereitet. Das Ergebnis wird über den Kreis der Dezernenten in die Bürgermeisterkonferenz und die politischen Gremien eingebracht.

 

Das 9. SchulRÄG (Inklusion)befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Beratungsverfahren. Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 15.08.20123 ist für Ende September 2013 die abschließende Beratung und Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Rechtsgrundlagen sind der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtkonvention vom 13.12.2006 (Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland 21.12.2008) und der durch die Landesregierung NRW am 19.03.2013 in den Landtag eingebrachte Entwurf des 9. SchulRÄG).

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Gestaltung des gemeinsamen Prozesses werden von der StädteRegion getragen.

 

 

Darstellung der sozialen und ökologischen Auswirkungen:

 

Die Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 soll durch das derzeit im Gesetzentwurf vom 19.03.2013 vorliegende 9. SchulRÄG NRW erreicht werden, wobei Ziel das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung ist. Der Ort des gemeinsamen Lernens soll die Regelschule sein. Gemeinsames Lernen setzt voraus, dass die Fähigkeiten jeden einzelnen Kindes durch individuelle Förderung geweckt werden und so das Lernen von und miteinander ermöglicht wird. Gemeinsames Lernen erhöht die Chancengleichheit für alle und fördert das soziale Miteinander.

 

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Beschlüsse

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24.09.2013 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen