Beschlussvorlage - 2013/0199/5.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Berichterstattung:
- Herr Hafers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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10.10.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 im Einzelfall zuzustimmen.
In der Anlage werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im Haushaltsjahr 2012 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 42.212,25 (Anlage 1) und über- und außerplanmäßige Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in Höhe von 42.013,67 (Anlage 2) zur Kenntnis gebracht.
Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes sowie des Investitionshaushaltes gedeckt und verursachen weder eine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages noch eine Ausweitung der Kreditermächtigung.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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525,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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545,6 kB
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