Beschlussvorlage - 2013/0489/3.4
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 08-01-03 - Hallenbad - für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.4 - Regiebetrieb Sport
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Vorberatung
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24.09.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.10.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Nach § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen
Im Produkt Hallenbad ist es bei verschiedenen Planpositionen zu Überschreitungen gekommen. Diese konnten bislang aufgrund ihrer Geringfügigkeit durch die Verwaltung gedeckt werden.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen nach derzeitigem Stand Überschreitungen vor, die sich bis zum Jahresende wie folgt darstellen:
Ansatz 2013: 202.000,00
Stand am 12.09.2013: 186.932,74
Zwischensumme: _15.067,26
+ Prognose eventueller Aus-
gaben bis zum 31.12.2013: _83.067,26
Zwischensumme: _68.000,00
./. Mittelverschiebung innerhalb
der Planpositionen __7.000,00
./. § 21 II GemHVO NRW
Unechte Deckungsfähigkeit _______-,--
./. § 21 I GemHVO NRW
echte Deckungsfähigkeit _______-,--
Überschreitung insgesamt
(gem. § 83 GO NRW ): __61.000,00
Zur Durchführung eines geordneten Badebetriebes zur Umsetzung des vom Rat der Stadt beschlossenen Rahmenkonzeptes werden voraussichtlich bis zum 31.12.2013 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 61.000 benötigt.
Die Erhöhung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahre die Holzhackschnitzelheizungsanlage bis zum heutigen Tage ausgefallen ist und die vorhandene Ersatzheizung mit Öl wesentlich höhere Heizkosten gegenüber der alten Heizung verursacht. Darüber hinaus sind durch den Anstieg der Energiekosten sowie des erhöhten Bedarfs für die Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an den technischen Anlagen zusätzliche Mittel erforderlich.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung..
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates, sofern sie erheblich sind.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 61.000 sind im Produkt 08-01-03 Hallenbad in Höhe von 61.000 angefallen.
Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge aus Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich im Produkt 16-01-01, Kostenstelle 0300, Sachkonto 405100.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Das Hallenbad wird von den Alsdorfer Schulen, Vereinen sowie durch das Familienbad täglich genutzt.
