Beschlussvorlage - 2013/0490/3.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 493.000,00 € zu.

 

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Sachverhalt

 

Darstellung der Sachlage- und Rechtslage:

 

Nach § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates, sofern sie erheblich sind.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.

 

Bei dem betroffenen Teilergebnishaushalt 05-01-02 handelt es sich um Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Auf dem Konto 533900, bei dem der überplanmäßige Bedarf anfällt, sind die sonstigen Sozialen Leistungen veranschlagt.

 

Ansatz 2013 :                                                                       ____630.100,00___€

 

Stand: am 09.09.2013                                                      ____853.637,60___€

 

Zwischensumme:                                                                              223.537,60      €              

 

+ Prognose eventueller

   Ausgaben von

   Oktober bis Dezember 2013                                                  328.000,00      €

 

Zwischensumme:                                                                              551.537,60      €

 

./. Mittelverschiebung                                                                     

    innerhalb der Planposition                                          ______--------- ____€

 

./.  § 21 II GemHvo NRW unechte                                          _____58.537,60___€

Deckungsfähigkeit

 

./.  § 21 I  GemHvo NRW echte                                          ______--------- ____€

Deckungsfähigkeit

 

Überschreitung insgesamt                                          ____493.000,00     €                                         

durch § 83 GO zu decken.                                                                     

 

 

Ein Grund für den überplanmäßigen Bedarf ist unter anderem das Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 18.07.2012 in dem dieses festgestellt hat,  dass die bundesgesetzlichen Regelungen zur Höhe der Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Ar. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind und die Höhe dieser Geldleistungen evident unzureichend ist.

 

 

 

 

 

Aufgrund dessen hat das BVerfG bis zur Neuregelung des AsylbLG eine Übergangsregelung getroffen, mit der die Leistungssätze nach § 3 AsylbLG mit Wirkung zum 01.08.2012 angehoben wurden. Zusätzlich nahmen die Zuweisungen ausländischer Flüchtlinge ab September 2012  erheblich zu (von 80 auf 150 Personen). Die dadurch entstandenen vermehrten Ausgaben schlugen sich im Haushalt 2013 nieder und führten zu der jetzigen Situation.

 

Die darüber hinaus gestiegenen Ausgaben der Hilfeleistungen gem. § 2 AsylbLG begründen sich damit, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können und somit lt. Gesetz  privilegiertere Leistungen erhalten.

 

Ein weiterer Grund für die vermehrten Ausgaben an ausländischen Flüchtlingen sind die angestiegenen Krankenhilfeleistungen. Darunter zuletzt eine Vorschusszahlung  in Höhe von 40.000 €. Diese Kosten waren bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht abzusehen, da Krankheitsfälle jederzeit vorkommen können und auch die Höhe der aufzuwendenden Vorschüsse je nach Krankheitsgrad unvorhersehbar ist.

 

Grundsätzlich sind alle Ausgaben für diesen Bereich nicht planbar, da das Aufnahmesoll  an ausländischen Flüchtlingen monatlich den  weltpolitischen Ereignissen angepasst wird.

 

Die 493.000,00 € im Bereich Soziales sind zeitlich und sachlich unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 1 Go NRW.

 

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

 

 

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Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von  493.000,00 € sind im Produkt 05-01-02 bei Konto 533900 „Sonstige soziale Leistungen „ angefallen.

 

Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Rahmen der Städteregionsumlage beim Sachkonto 537300, Kostenstelle 0300 im Produkt 16-01 01.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

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Beschlüsse

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10.10.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen