Beschlussvorlage - 2013/0493/5.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Berichterstattung:
- Herr Hafers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Vorberatung
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10.10.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Alsdorf hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Diesem ist ebenfalls ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 19. September 2013 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
A) Ergebnisrechnung
Die Jahresrechnung 2012 schließt wie folgt ab:
Ordentliche Erträge 81.607.454,02
Finanzerträge 1.181.482,14
Außerordentliche Erträge 0,00
----------------------
82.788.936,16
Ordentliche Aufwendungen 92.913.583,32
Finanzaufwendungen 2.399.811,63
Außerordentliche Aufwendungen 0,00
----------------------
95.313.394,95
Gegenüberstellung
Gesamterträge 82.788.936,16
Gesamtaufwendungen 95.313.394,95
Jahresfehlbetrag 12.524.458,79
Nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2012 war bei Erträgen von 79.346.521 und Aufwendungen von 93.411.626 ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 14.065.105 geplant.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich hieraus eine Verbesserung von 1.540.646,21 .
Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 zu entnehmen.
Aufgrund des Umfangs der Anlagen wurde auf den Abdruck des Teil D Teilrechnungen verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen wurden den Fraktionsvorsitzenden und den fraktionslosen Stadtverordneten in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ferner liegen sie im FG 5.1 Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
B) Finanzrechnung
Nach der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2012 belief sich der Finanzmittelfehlbetrag auf 12.723.332,00 . Nach dem Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 6.035.849,71 . Im Vergleich zur Planung ist dieser Fehlbetrag um 6.687.482,29 geringer.
Der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung steigt dabei um 7.844.090,67 auf nunmehr 87.072.824,68 .
Durch den Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung werden die Haushalte künftiger Jahre durch zusätzliche Zinsaufwendungen und Zinsauszahlungen erheblich belastet.
C) Eröffnungsbilanz
Gemäß § 57 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist in der später aufzustellenden Bilanz der Wertansatz zu berichtigen, wenn sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse ergibt, dass in der Eröffnungsbilanz Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden mit einem zu niedrigen oder zu hohen Wert, zu Unrecht oder zu Recht nicht angesetzt worden sind und es sich um einen wesentlichen Wertbetrag handelt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.07.2010 die Eröffnungsbilanz der Stadt Alsdorf zum 01.01.2009 beschlossen.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2012 wurde eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz erforderlich. Die einzelnen Bilanzpositionen sind im Anhang des Jahresabschlusses (Buchstabe E. Ziffer V.) erläutert.
Insgesamt reduziert sich der Bestand des Eigenkapitals durch diese Berichtigungen um 516,05 .
Die Berichtigungen unterliegen ebenfalls der Prüfung des Jahresabschlusses 2012.
Sofern die Prüfinstanzen im Rahmen der Nachprüfung nicht von ihrem bisherigen Bestätigungsvermerk abweichen oder gar die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW in Frage stellen, ist eine erneute Beschlussfassung zur berichtigten Eröffnungsbilanz nicht erforderlich.
D) Schlussbilanz
Nach der Systematik des Rechnungswesens ist die Stadt verpflichtet, jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Das Saldo der Ergebnisrechnungen 2012 wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus und stellt sich wie folgt dar:
Eigenkapital zum 01.01.2012 36.596.981,27
Berichtigung der Eröffnungsbilanz - 516,05
Jahresfehlbetrag 2012 - 12.524.458,79
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Schlussbestand Eigenkapital zum 31.12.2012: 24.072.006,43
Über die Behandlung von Fehlbeträgen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012 entwickelt sich das städtische Eigenkapital auf der Grundlage der Haushaltssatzung 2013/2014 einschließlich der mittelfristigen Ergebnisplanung wie folgt:
Schlussbilanz per 31.12.2012 24.072.006,43
geplanter Fehlbedarf 2013 - 10.163.180,00
Schlussbilanz per 31.12.2013 13.908.826,43
geplanter Fehlbedarf 2014 - 8.062.200,00
Schlussbilanz per 31.12.2014 5.846.626,43
geplanter Fehlbedarf 2015 - 3.201.516,00
Schlussbilanz per 31.12.2015 645.110,43
geplanter Fehlbedarf 2016 - 1.199.614,00
Schlussbilanz per 31.12.2016 1.445.496,43
geplanter Überschuss 2017 + 630.987,00
Schlussbilanz per 31.12.2017 2.076.483,43
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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