Beschlussvorlage - 2013/0499/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Pädagogische und Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien hier: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
08.10.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
10.10.2013
|
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aldorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.
Die erzieherischen Hilfen im Produkt 06-03-01 des Jugendhilfeetats sind gem. § 27 ff. SGB VIII Pflichtaufgaben der Kommune, auf die ein individueller und einklagbarer Rechtsanspruch besteht.
Kostenträger 06-03-01
Transferaufwendungen
Ansatz insgesamt 5.647.200,00
Stand am 13.09.2013 4.014.622,84
Zwischensumme: 1.632.577,16
Prognose evtl. Aufwendungen bis zum 31.12.2013 2.082.577,16
Zwischensumme: ./. 450,000,00
./. Mittelverschiebung innerhalb
der Planposition ---
./. 21 II GemHVO NRW unechte Deckungsfähigkeit 100.000,00
./. 21 I GemHVO NRW echte Deckungsfähigkeit ---
____________
Überschreitung insgesamt: 350.000,00
(gem. § 83 GO NRW ==========
Die Ausgabenentwicklung weist für das Haushaltsjahr 2013 Mehraufwendungen in Höhe von 350.000,00 aus, die im wesentlichen trotz eines Rückgangs der Fallzahlen, insbesondere im ambulanten Hilfebereich, auf 9 Zuzüge von Eltern/Elternteilen aus anderen Städten und Kreisen zurückzuführen sind, deren Kinder stationär in Heimen untergebracht sind.
Desweiteren ist grundsätzlich die Zahl der notwendigen kostenintensiven Jugendhilfemaßnahmen, zum Teil therapeutische Hilfen und auch geschlossene Unterbringungen auf Grundlage von Gerichtsbeschlüssen und fachmedizinischer Gutachten erheblich gestiegen.
Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei Inobhutnahme, die der Sicherstellung des Kinderschutzes dienen, festzustellen.
Zur weiteren Kostenentwicklung im Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung siehe Anlage zu TOP 2013/0499.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen i. H. v. 350.000,00 sind im Produkt 06-03-01 bei den Transferaufwendungen der Sachkonten 533100 und 533200 angefallen.
Die Deckung erfolgt durch nachfolgend aufgelistete Sachkonten:
- Minderaufwendungen im Rahmen der Städteregionsumlage
(SK: 537 300; KTR: 16-01-01; KST: 0300) 230.000,00
- Mehrerträge:
Leistungen nach dem Familienlastenausgleich
(SK: 405 100; KTR: 16-01-01; KST: 0300 20.000,00
Konzessionsabgaben Wasser
(SK: 451 100; KTR: 15-03-01; KST: 0300 30.000,00
Konzessionsabgaben Gas
(SK: 451 200; KTR: 15-03-01; KST: 0300 20.000,00
Zinsen Gewerbesteuernachzahlung
(SK: 456 260; KTR: 16-01-01; KST: 0340 50.000,00
350.000,00
==========
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
