Beschlussvorlage - 2013/0501/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Überschreitung der Personalaufwendungen; hier: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.10.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Haushaltssatzung 2012 etatisiert Personal- und Versorgungssaufwendungen in einer Gesamthöhe von 20.381.749,00 .
Nach dem Rechnungsergebnis 2012 wurden Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 20.621.349,38 verausgabt.
Demzufolge ergibt sich eine Überschreitung in Höhe von 239.600,38 .
Hierin werden jedoch nicht die im Haushaltsjahr 2012 für refinanzierte Stellen als Ertrag verbuchten 387.540,67 berücksichtigt.
Bei diesem Betrag handelt es sich u.a. um Erstattungsleistungen des Jobcenters/der StädteRegion Aachen aufgrund von Beschäftigungszuschüssen, Refinanzierungen für therapeutisches Fachpersonal in den integrativen Kindertageseinrichtungen sowie Landesmittel für hauswirtschaftliches Personal in den städtischen Familienzentren/Kindertageseinrichtungen.
Gemäß dem haushaltsrechtlich verbindlich vorgeschriebenen Bruttoprinzip nach § 11 Abs. 1 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) reduzieren diese Einnahmen jedoch nicht die Personalausgabenseite, sondern werden als Ertrag in den jeweiligen Fachgebieten, größtenteils im Jugendbereich vereinnahmt.
Bei Berücksichtigung der v. g. Erstattungsleistungen kann von Nettopersonal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 20.233.808,71 ausgegangen werden, so dass der Gesamtansatz nach der Haushaltssatzung 2012 nicht überschritten und den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes Rechnung getragen wird.
Gemäß § 83 Abs.2 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) ist die Zustimmung des Rates für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 als erheblich anzusehen.
Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 übersteigt die Personal- und Versorgungsaufwendungen um 239.600,38 .
Die o.a. Erstattungsbeträge in Höhe von 387.540,67 können zur Deckung des Fehlbetrag in Höhe von 239.600,38 herangezogen werden.
Die Überschreitung ist als sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendung und Auszahlung im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 239.600,38 werden durch Mehrerträge von refinanzierten Personalstellen gedeckt, so dass den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes entsprochen wird und keine Erhöhung des Jahresfehlbetrages stattfindet.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
