Beschlussvorlage - 2013/0501/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 239.600,38 € im Bereich der Personalaufwendungen zu.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Haushaltssatzung 2012 etatisiert Personal- und Versorgungssaufwendungen in einer Gesamthöhe von 20.381.749,00 €.

Nach dem Rechnungsergebnis 2012 wurden Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 20.621.349,38 € verausgabt.

Demzufolge ergibt sich eine Überschreitung in Höhe von 239.600,38 €.

Hierin werden jedoch nicht die im Haushaltsjahr 2012 für refinanzierte Stellen als Ertrag verbuchten 387.540,67 € berücksichtigt.

Bei diesem Betrag handelt es sich u.a. um Erstattungsleistungen des Jobcenters/der StädteRegion Aachen aufgrund von Beschäftigungszuschüssen, Refinanzierungen für therapeutisches Fachpersonal in den integrativen Kindertageseinrichtungen sowie Landesmittel für hauswirtschaftliches Personal in den städtischen Familienzentren/Kindertageseinrichtungen.

 

Gemäß dem haushaltsrechtlich verbindlich vorgeschriebenen Bruttoprinzip nach § 11 Abs. 1 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) reduzieren diese „Einnahmen“ jedoch nicht die Personalausgabenseite, sondern werden als Ertrag in den jeweiligen Fachgebieten, größtenteils im Jugendbereich vereinnahmt.

 

Bei Berücksichtigung der v. g. Erstattungsleistungen kann von Nettopersonal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 20.233.808,71 € ausgegangen werden, so dass der Gesamtansatz nach der Haushaltssatzung 2012 nicht überschritten und den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes Rechnung getragen wird.

 

Gemäß § 83 Abs.2 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO   NRW) ist die Zustimmung des Rates für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich, sofern sie erheblich sind.

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € als erheblich anzusehen.

 

Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 übersteigt die Personal- und Versorgungsaufwendungen um 239.600,38 €.

 

Die o.a. Erstattungsbeträge in Höhe von 387.540,67 € können zur Deckung des Fehlbetrag in Höhe von 239.600,38 € herangezogen werden.

 

Die Überschreitung ist als sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendung und Auszahlung im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW anzusehen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 239.600,38 € werden durch Mehrerträge von refinanzierten Personalstellen gedeckt, so dass den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes entsprochen wird und keine Erhöhung des Jahresfehlbetrages stattfindet.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Beschlüsse

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10.10.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen