Beschlussvorlage - 2013/0508/1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der/des 2. ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister/in sowie deren/dessen Einführung und Verpflichtung durch den Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
10.10.2013
|
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Stadt Alsdorf wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters, die die Bezeichnung 1. und 2. stellvertretende/-r Bürgermeister/-in führen. Auf die §§ 67 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. 8 Abs.1 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf wird verwiesen.
Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27.10.2009 Herrn Stadtverordneten Heinrich Plum (SPD-Fraktion) zum 1. stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Alsdorf und Herrn Stadtverordneten Roland Andreas Krichel (CDU-Fraktion) zum 2. stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Alsdorf gewählt.
Herr Roland Andreas Krichel hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf am 23.08.2013 mit Ablauf des 31.08.2013 niedergelegt. Somit ist die Funktion des 2. stellvertretenden Bürgermeisters neu zu besetzen.
Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlzeit aus, ist der Nachfolger gemäß § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW (Mehrheitswahl) zu wählen.
Gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 12.09.2013 Frau Stv. Ulrike Wagner als neue 2. stellvertretende Bürgermeisterin vorgeschlagen. Auf das als Anlage beigefügte Schreiben wird verwiesen.
Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Erklärung der/des gewählten Kandidatin/Kandidaten, dass sie/er die Wahl annimmt, nimmt der Bürgermeister die Amtseinführung und feierliche Verpflichtung vor, die durch Nachsprechen der Verpflichtungsformel vollzogen wird, die wie folgt lautet:
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben als ehrenamtliche/-r Stellvertreter/-in des Bürgermeisters der Stadt Alsdorf nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
500,1 kB
|
