Beschlussvorlage - 2014/0015/1.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 19. Dezember 2013 das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz ist am 31.12.2013 in Kraft getreten.

 

Die gesetzliche Änderung betrifft insbesondere den § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Zukünftig wird in Gemeinden mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohnern die Wahl der Integrationsratsmitglieder, die nicht vom Rat bestellt werden, am Tag der Kommunalwahl durchgeführt.

 

Für diese gewählten Mitglieder können durch die Gesetzesänderung auch Stellvertreter gewählt werden.

 

Der vorliegende Entwurf der Änderung des § 6 der Hauptsatzung (Anlage 1) berücksichtigt u.a. diese neue Möglichkeit der Wahl von Stellvertretern. Gleichzeitig wird geregelt, dass zur Durchführung der Integrationsratswahl eine eigene Wahlordnung erlassen wird. Zudem wurde die Regelung gestrichen, wonach der Rat den Tag der Integrationsratswahl per Beschluss festlegt, da dieser nunmehr gesetzlich vorgegeben ist.

 

Eine Gegenüberstellung der bisherigen Fassung und der vorgeschlagenen Neufassung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.02.2014 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

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20.02.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen