Beschlussvorlage - 2013/0659/1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 28 nach § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Dienstreisen nach Sankt Augustin; hier: 78. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen für den Regierungsbezirk Köln am 05.12.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.02.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Ziel der Dienstreise : Sankt Augustin
Zeitpunkt der Dienstreise: 05. Dezember 2013
Zweck der Dienstreise: 78. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Teilnehmer: Herr Stv. Franz-Josef Altdorf
Herr Stv. Manfred Held
Herr Stv. Friedhelm Krämer
Herr Stv. Heinrich Liska
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufener Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.
Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden, wenn die Einberufung des Ausschusses nicht rechtzeitig möglich ist.
Begründung der Dringlichkeit:
Die 78. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln des Städte- und Gemeindebundes NRW findet am 05.12.2013 statt. Die nächste Sitzung des Hauptausschusses findet erst im nächsten Jahr statt. Daher ist ein Dringlichkeitsbeschluss geboten.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütungen nach Maßgabe der EntschVO. Neben Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gewährt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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113,9 kB
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