Beschlussvorlage - 2013/0659/1.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 28 einer Dienstreise der Herren Stadtverordneten Franz-Josef Altdorf, Manfred Held, Friedhelm Krämer sowie Heinrich Liska am 05.12.2013 nach Sankt Augustin.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Ziel der Dienstreise :                            Sankt Augustin

 

Zeitpunkt der Dienstreise:                            05. Dezember 2013

 

Zweck der Dienstreise:              78. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Teilnehmer:                                                        Herr Stv. Franz-Josef Altdorf

                                                                      Herr Stv. Manfred Held

                                                                    Herr Stv. Friedhelm Krämer

                                                                      Herr Stv. Heinrich Liska

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufener Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.

 

Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden, wenn die Einberufung des Ausschusses nicht rechtzeitig möglich ist.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die 78. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln des Städte- und Gemeindebundes NRW findet am 05.12.2013 statt. Die nächste Sitzung des Hauptausschusses findet erst im nächsten Jahr statt. Daher ist ein Dringlichkeitsbeschluss geboten.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütungen nach Maßgabe der EntschVO. Neben Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gewährt werden.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.02.2014 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen