Beschlussvorlage - 2014/0034/1.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.3 - Zentrale Dienste, Organisation
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.02.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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20.02.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19.12.2013 hat der Landtag einschneidende Änderungen des § 27 Integration der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorgenommen.
Wichtige Kernpunkte der Änderungen sind
- die terminliche Zusammenlegung der Integrationsratswahl mit den allgemeinen Kommunalwahlen,
- die Erweiterung des Kreises der aktiv Wahlberechtigten und
- die Zulassung der Benennung und Wahl von Stellvertretern/innen für die Bewerber/innen.
Die terminliche Zusammenlegung mit den allgemeinen Kommunalwahlen und die damit verbundene Möglichkeit, die Wahlberechtigten aller Wahlen jeweils vor den gleichen Wahlvorständen abstimmen zu lassen, bedingt zwingend den Erlass einer Wahlordnung zur Regelung von Detailfragen der Durchführung der Integrationsratswahl als terminlich verbundene Wahl. Ein entsprechender Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Gesetzgeber hat hierzu in § 27 Absatz 11 GO NRW ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, die in den einzelnen Stimmbezirken abgegebenen Stimmen für die Integrationswahl zentral auszuzählen. Aufgrund der geringen Wahlberechtigtenzahlen in kleineren Stimmbezirken des Stadtgebiets wird zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in den §§ 6 sowie 14 – 18 der Wahlordnung diese Variante entsprechend umgesetzt.
Die Wahlordnung regelt darüber hinaus in den §§ 8, 18 und 20 Einzelheiten zur persönlichen Vertretung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die gemeinsame Durchführung der Integrationsratswahl mit den allgemeinen Kommunalwahlen wird es ermöglicht, alle Wahlberechtigten vor denselben Wahlvorständen abstimmen zu lassen.
Hierdurch wird dem Wunsch des Gesetzgebers nach Stärkung der politischen Partizipation der Einwohner mit Migrationshintergrund nachhaltig Rechnung getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143 kB
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