Beschlussvorlage - 2014/0060/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Antrag der Siedler & Bürger Gemeinschaft Alsdorf-Broicher Siedlung 1935 e.V. vom 31.12.2013 auf Herstellung und Befestigung des alten Schulhofes an der Grundschule (Osterfeldstr. Ecke Grabenstr.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.02.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 31.12.2013 stellt die Siedler & Bürger Gemeinschaft Alsdorf-Broicher Siedlung 1935 e.V. den Antrag, die Herstellung und Befestigung des alten Schulhofes an der Grundschule (Osterfeldstr. Ecke Grabenstr.) zu veranlassen (Anlage 1).
Die Siedler- und Bürgergemeinschaft führt in ihrem Antrag aus, dass diese dann hergestellte Fläche als zentraler „Dorfmittelpunkt“ eine Aufenthalts- und Begegnungsstätte für alle Bewohner der Siedlung werden soll. Mit dieser Maßnahme soll eine Verbesserung der Wohnumfeldqualität, der Barrierefreiheit sowie der allgemeinen Verkehrssicherung erreicht werden. Auch ist ein Dorfplatz Voraussetzung für eine aussichtsreiche Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“.
Im Rahmen eines Ortstermins konkretisierte die Siedler- und Bürgergemeinschaft ihre Vorstellungen. Zur Herstellung der Fläche wären folgende Maßnahmen erforderlich:
- Entfernung des Reststückes der Hecke (Grabenstr.) zur Herstellung des offenen Platzcharakters.
- Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Schüler/innen sollen Poller mit Pollerkette aufgestellt werden (aus städtischem Bestand).
- Versetzen vorhandener Glascontainer (näher Richtung Bürgersteig); eventuell Schließung der hinteren Einwurfvorrichtungen, so dass ein Einwurf nur noch von der Straßenseite her möglich ist (sofern kein alternativer Standort zur Verfügung steht).
- Entfernung der noch vorhandenen Asphaltreste.
- Auftragen von Splitt.
- Pflastern eines „Fußweges“ zur barrierefreien Überquerung der Fläche.
Die Entfernung des vorhandenen Restes der Hecke müsste kurzfristig umgesetzt werden.
Seitens der Siedler & Bürger Gemeinschaft Alsdorf-Broicher Siedlung 1935 e.V. wurde angeboten, sowohl das Verteilen des Splitts als auch das Pflastern des Fußweges in Eigenleistung zu erbringen. Ebenfalls wird der Vorstand in seiner nächsten Sitzung diskutieren, ob möglicherweise auch die Materialien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können bzw. ob Sponsoren akquiriert werden können.
Die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Planung und Kostenschätzung zur Entfernung der Resthecke und der Erdarbeiten (Entsorgung Asphaltreste etc.) beauftragt.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 2, Pkt. 1 Ziffer (7) der Zuständigkeitsordnung für die im Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse befasst sich der Hauptausschuss mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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