Beschlussvorlage - 2014/0098/3.2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.201431.07.2016 wird zur Kenntnis genommen.

Die dargestellten Planungsansätze: 

- als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 95 % für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 35 % für unter 3-jährige Kinder;

- die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;

- Betreuungsplätze in Tagespflege sollen unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden;

werden bestätigt.

Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachstand zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen  beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, diese weiter zu verfolgen.

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2014 und Folgejahre einzuplanen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i. V. m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe.

Die Verwaltung hat demzufolge in Absprache mit den freien Trägern und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die als Anlage 1 zu TOP 2014/0098 beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorbereitet.

Insoweit bittet die Verwaltung diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP heranzuziehen.

Die bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2013 unter TOP 2013/0618 dargestellten und mit den Trägern abgestimmten Betreuungsformen, wurden auf der Grundlage der konkret abgeschlossenen Betreuungsverträge angepasst. Dem Land NRW mussten diese bis zum 15.03.2014 verbindlich mitgeteilt werden.

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar: 

a)     2013/2014 (einschl. Mieten, Familienzentren, Sozialer Brennpunkt)

              Aufwand

 

5.019.849,86                  Auszahlung Betriebskosten an Freie Träger

4.363.178,39 €                   100 % Aufwand städt. Einrichtungen (inkl.Trägerant.)

 

9.383.028,25 €                  Gesamtaufwand

 

Ertrag

 

4.593.613,67 €                 Landesmittel für alle Einricht.(inkl. Elternbeitragsausgleichsbetrag für das letzte Kindergartenjahr)

  801.937,35 €                 Elternbeiträge (durchschn. 12 % der Kindpausch.)

 

5.395.351,02 €                  Gesamtertrag

 

3.987.477,23 €                 verbleibender städt. Anteil 

 

b)      2014/2015 (einschl. Mieten, Familienzentren, Sozialer Brennpunkt)

Aufwand

 

5.339.853,89              Auszahlung Betriebskosten an Freie Träger

4.415.864,88              100 % Aufwand städt. Einrichtungen (inkl.Trägerant.)

 

9.755.718,77              Gesamtaufwand

 

Ertrag

 

4.687.965,90              Landesmittel für alle Einricht. (inkl. Elternbeitragsausgleichsbetrag für das letzte Kindergartenjahr)

   810.000,00              Elternbeiträge (durchschn. 12 % der Kindpausch.)

 

5.497.965,90              Gesamtertrag

 

4.257.752,87              verbleibender städt. Anteil

 

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsentwurf 2014 zur Verfügung.

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Auswirkungen eines ausreichenden Betreuungsangebotes für Kinder und Familien sind hinlänglich bekannt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.03.2014 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

27.03.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen