Beschlussvorlage - 2014/0099/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: Sachstandsbericht Neuerrichtung des Familienzentrums Florianstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.03.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit dem notwendigen Abriss und Neubau des Familienzentrums Florianstraße zugesagt, die zuständigen Ausschüsse zeitnah über den Verlauf zu informieren.
Der Ausschuss für Gebäudewirtschaft wurde in seiner Sitzung am 18.02.2014 entsprechend informiert.
In der heutigen Sitzung wird der Jugendhilfeausschuss ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Abbrucharbeiten:
Die Abbrucharbeiten wurden am 13.01.2014 begonnen, der Rückbau der künstlichen Mineralfasern (Dämmung etc.) wurde bis zum 20.01. abgeschlossen. Am 21.01. wurde die vorhandene zentrale Lichtkuppel demontiert und anschließend zur späteren Wiederverwendung aufgearbeitet. Ab dem 22.01. begann dann auch der Abbruch der restlichen Gebäudehülle mit dem Rückbau der Dachdeckung und der Tragkonstruktion. Die Materialien werden getrennt, in Container verladen und, sofern recycelbar, der Wiederverwertung zugeführt, anderenfalls zur Thermischen Entsorgung gegeben.
Planung Neubau:
Der Grundriss wurde unter Beibehaltung des achteckigen Baukörpers um einen zentralen Lichthof den aktuellen Erfordernissen der Nutzung nach erweitert. Eingang, Windfang, Kinderwagen-Abstellraum, Leitungs- und Personalräume befinden sich im östlichen Gebäudeteil. Hier ist auch ein Din-entsprechendes Behinderten-WC vorgesehen. Im nördlichen Gebäudeteil ist, neben dem innenliegenden Haustechnikraum ein Mehrzweckraum mit zugehörigem Lager und ein weiterer Therapieraum verortet.
Die Sechs Gruppen des Kindergartens liegen, beginnend im nord-westlichen, konzentrisch bis zum süd-östlichen Gebäudeteil. So erhält nun jeder der sechs Gruppenräume, neben dem sogenannten Nebenraum (für ruhiges Spielen in kleineren Gruppen), jeweils auch einen Pflege- und Wickelraum so wie einen eigenen Ruheraum, um den Anforderungen an die U3-Betreuung zu genügen. Gruppenraum und Ruheraum haben jeweils eigene Ausgänge nach Außen. Die Sanitärzellen der Gruppen sind innenliegend und werden über Dach-Oberlichter mit Tageslicht versorgt. Sie können an die unter der Bodenplatte vorhandenen Grundleitungen angeschlossen werden, diese wurde zwischenzeitlich überprüft und sind in Ordnung. Weitere innenliegende Räume sind die Aufwärmküche und eine Therapieraum, beide haben über Fenster Sichtbezug zur zentralen Halle.
Die Planung sieht ein modernes extensives Gründach als flachgeneigtes Satteldach vor, welches bei minimalem Pflegeaufwand maximalen Schutz der Dachabdichtung garantiert. Als weitere ökologische Variante wird der Einbau einer gasbetriebenen Wärmepumpe in Verbindung mit einer Fußbodenheizung geprüft. Sollte es im Budget darstellbar sein, wird eine moderne LED-Beleuchtung eingeplant.
Die äußeren Wandflächen werden als Wärmedämmverbundsystem mit schlagfestem Kratzputz geplant, die Kunststoff- oder Alu-Außenfenster sollen 3-fach verglast sein und die südlich ausgerichteten Räume einen außenliegenden Sonnenschutz erhalten. Die vorhandene Lichtkuppel wird saniert und mit neuem, hochwärmegedämmten Sonnenschutzglas versehen, später wieder eingebaut. Die im Zuge der gestoppten U3-Erweiterung neu eingebauten Haupteingangs- und Windfangtüren wurden demontiert und werden im Neubau wiederverwendet.
Die Genehmigungsplanung ist fertiggestellt, der Bauantrag wird im Laufe der Woche eingereicht. Hieran anschließend wird mit der Ausführungsplanung und der Erstellung der Ausschreibungen begonnen. Die Fachausschüsse AfG und JHA werden in den laufenden Sitzungen über den Fortschritt des Bauvorhabens informiert werden.
Die Planung wird mit einem Power-Point – Vortrag vorgestellt.
Darstellung der Rechtslage:
Zur Durchführung des Projektes wurde durch den Rat ein Projektbeschluss im Rahmen der geltenden städt. Vergabeordnung gefasst.
